Leistungen

Dienstleistungen der Gemeinde von A-Z

Hier finden Sie die das Angebot an Leistungen.

Leistungen

Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Feuerwerk der Kategorie F2
  • Feuerwerk der Kategorie F3
  • Feuerwerk der Kategorie F4
  • Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
  • Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2

Sie müssen anzeigen:

  • Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
  • Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31. Dezember

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- oder denkmalgeschützen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Abbrennortes als Ortspolizeibehörde

Gehört der Abbrennort zu keiner Gemeinde, müssen Sie die Anzeige an die jeweilige Kreispolizeibehörde erstatten. Kreispolizeibehörde ist bei Großen Kreisstädten die Stadtverwaltung, ansonsten das Landratsamt.

Hinweis: Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich im Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • gültige Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der entsprechenden Kategorien (Feuerwerkskörpern) (§ 7 SprengG) oder
  • gültige Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der entsprechenden Kategorien (Feuerwerkskörpern) (§ 27 SprengG) oder
  • gültiger Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der entsprechenden Kategorien (Feuerwerkskörpern) (§ 20 SprengG)

Verfahrensablauf

Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide beziehungsweise des Befähigungsscheines und die ausstellende Behörde,
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
  • Art und Beschreibung (zum Beispiel Bodenfeuerwerk, Raketen, Kaliber von Kugelbomben, Zylinderbomben oder Bombetten),
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
  • die von Ihnen geplanten Sicherungsmaßnahmen, vor allem Absperrmaßnahmen und sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Sofern die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbietet, können Sie die Anzeige auch formlos unter Angabe aller oben genannten Informationen erstatten.

Fristen

  • mindestens zwei Wochen, bevor Sie das Feuerwerk abbrennen möchten
  • im Einzelfall vier Wochen, wenn Sie das Feuerwerk abbrennen möchten in der unmittelbaren Nähe von:
    • Eisenbahnanlagen
    • Flughäfen
    • Bundeswasserstraßen
    • Seeschifffahrtsstraßen

Erforderliche Unterlagen

oder

Kosten

Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.

Bearbeitungsdauer

Nicht zutreffend, da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt.

Hinweise

Als Privatperson, das heißt als Person ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen.

Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie im Text "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Sie sind gefragt!

Beteiligungswerkstatt 
Älter werden- aber wie und wo?



Das Thema Älterwerden begegnet uns überall: in der eigenen Familie, in der Nachbarschaft, im eigenen Leben! Vielleicht haben Sie sich ja auch schon einmal Gedanken gemacht, wie Sie im Alter leben möchten. Und genau diese Vorstellungen und Ideen interessieren uns.


Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um nach den eigenen Vorstellungen zuhause älter zu werden? Haben wir in Rheinfelden (Baden) und in Schwörstadt alle notwenigen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfesysteme?
Wir laden Sie ein, die Chance zu nutzen und das Thema aktiv mit zu gestalten!


Beteiligungswerkstatt

Im Rahmen des Förderprojektes „Casemanagement für ein langes Leben zuhause“ finden an folgenden Terminen Beteiligungswerkstätten statt:


Freitag, 22.09., 15 - 18 Uhr im Jugendhaus Rheinfelden oder
Donnerstag, 28.09., 15 - 18 Uhr in der Turn-und Festhalle Schwörstadt

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung für die Beteiligungswerkstatt in Schwörstadt noch bis Donnerstag, 28.09.2023, 12 Uhr möglich.
Monika Bringe, Telefon: 07623 95 338; E-Mail: m.bringe@rheinfelden-baden.de

Gerne können Sie auch an beiden Beteiligungswerkstätten spontan teilnehmen! 

Leben im Alter | Stadt Rheinfelden

Hier können Sie die Schwörstädter Postkarte als jpg herunterladen.

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.