Verkehrssicherung durch Beseitigung von Schnee und Eisglätte

Im Winter kommt es immer wieder auf Straßen, Wegen und Gehwegen zu Behinderungen durch Schnee und Eis. 

Die Verwaltung weist daher die Bevölkerung auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege hin. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Streupflichtsatzung der Gemeinde Schwörstadt.

Folgende genannte Flächen sind von den Straßenanliegern (Eigentümer, Mieter, Pächter) von Schnee und Eis zu räumen:
     • Gehwege     • Flächen auf Straßen, in einer Breite von einem Meter am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind.
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und sonstigen Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können.

Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt oder gestreut sein. Wenn danach erneut Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.

Die gelegentliche Räumung von Schnee auf Gehwegen durch die Gemeinde, insbesondere an der Hauptstraße, entbindet die Straßenanlieger auf keinen Fall von der allgemeinen Räum- und Streupflicht.

Es ist zu beachten, dass am Straßenrand parkende Autos den Einsatz des Schneepfluges der Gemeinde behindern können. In früheren Jahren kam es hier immer wieder zu schwierigen Situationen. Ein zügiges Räumen der Straßen war daher in vielen Fällen nicht möglich. Deshalb bittet die Verwaltung die Einwohner, die Autos möglichst nicht im Straßenraum zu parken, sondern die privaten Stellplätze und Parkplätze zu benutzen.