Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
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FIONA steht für Flächeninformation und Online-Antrag und ist seit dem Jahr 2015 das einzige Verfahren zur Antragstellung für flächenbezogene Beihilfen in der Landwirtschaft.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellt den Landwirten und Landwirtinnen zur Beantragung der EU beziehungsweise nationalen flächenbezogenen Förderprogrammen im Gemeinsamen Antragsverfahren die Anwendung FIONA über das Internet zur Verfügung.
FIONA ist eine moderne Online-Anwendung. Die darin enthaltenen Funktionen sollen bei der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterstützen. Hier müssen Sie die einzelnen Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags beantragen.
FIONA besteht aus folgenden, wesentlichen Teilen:
Mit Hilfe einer Vielzahl von Funktionen in FIONA soll die Antragstellung erleichtert werden. Es sollen möglichst alle Informationen, die zu einer korrekten Antragstellung notwendig sind, kompakt und übersichtlich bereitgestellt werden. Vor allem bietet FIONA die folgenden Funktionen:
FIONA steht für den Zweck "Beantragung der im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zusammengefassten Förderverfahren" zur Verfügung.
Verwenden Sie als Zugangskennug die Registriernummer und das Kennwort, das Sie für den Zugang zu HIT und/oder der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) verwenden.
Sollte keine Registrierung in HIT/ZID vorhanden sein (gilt vor allem, wenn bisher keine EU-finanzierten Maßnahmen beantragt wurden), so müssen Sie diese bei der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt beantragen.
Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Dienstbezirk sich der Unternehmenssitz befindet.
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg