Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist eine wichtige Voraussetzung für den eigenen Unternehmenserfolg.
Bei der Gestaltung eines Businessplans für ein zu übernehmendes Unternehmen gibt es Unterschiede zur Neugründung: Sie müssen auf der Grundlage des bestehenden Unternehmens planen und sich ein genaues Bild über den Ist-Zustand des Unternehmens gemacht haben. Andererseits müssen Sie in die Zukunft denken und Ihre Vorstellungen über den Soll-Zustand beziehungsweise die weitere zukünftige Entwicklung des Unternehmens klar strukturiert und überzeugend präsentieren.
Hinweis: Dieser Businessplan beziehungsweise das Unternehmenskonzept ist meist die Grundlage für Bankengespräche und die Finanzierung (dies gilt vor allem für die Inanspruchnahme von öffentlichen Förderprogrammen).
Tipp: Eine wichtige Rolle bei Firmenübernahmen spielt der Kundenstamm. Im Idealfall sollte die Verkäuferin oder der Verkäufer die Nachfolgerin oder den Nachfolger mit der Kundschaft bekannt machen. Gemeinsame Kundenbesuche vor der Übergabe sind empfehlenswert.
Auch bei der Unternehmensübertragung innerhalb der Familie sollten Sie gemeinsam mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater ein überzeugendes Unternehmenskonzept erarbeiten. Die Erfahrungen der Übergeberin oder des Übergebers müssen dabei mit einfließen. Allerdings muss allen Beteiligten bewusst sein, wer nach der Übertragung über den Betrieb bestimmt. Sie können auch frühzeitig eine Moderatorin oder einen Moderator einbeziehen (z.B. spezialisierte Unternehmensberaterinnen oder Unternehmensberater oder von allen Beteiligten akzeptierte befreundete Dritte). Darüber hinaus müssen Sie auch Ausgleichszahlungen an mögliche Mit-Erbinnen oder Mit-Erben berücksichtigen.
Klären Sie vor Erstellung Ihres Businessplans auch folgende Punkte genau ab:
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg