Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
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Um eine Wohngemeinschaft (WG) handelt es sich, wenn in einer Wohnung mehrere Personen leben, die sich in der Regel die Kosten für die Wohnung teilen. Zum Beispiel bezahlt jeder die Miete pro Quadratmeter für sein Zimmer. Die Kosten für gemeinsam benutzte Räume wie beispielsweise Küche oder Bad werden unter allen aufgeteilt.
Wohngemeinschaften sind besonders bei Studierenden beliebt.
Beim Mietvertrag für Wohngemeinschaften gibt es die folgenden Möglichkeiten:
Achtung: Eine Untervermietung gegen den Willen des Vermieters oder der Vermieterin kann Grund für eine fristlose Kündigung des Vermieters oder der Vermieterin sein.
Mieter haben aber das Recht, ihre nächsten Angehörigen in die gemietete Wohnung aufzunehmen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Untermiete.
10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg