Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetzes (HAG) ist von Telearbeit zu unterscheiden.
Heimarbeit
Sie sind Heimarbeiter oder Heimarbeiterin, wenn Sie in einer selbst gewählten Arbeitsstätte allein beziehungsweise mit Ihren Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden arbeiten. Hausgewerbetreibende beschäftigen darüber hinaus nicht mehr als zwei fremde Hilfskräfte.
Sie unterliegen den Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes.
Es soll dem Risiko sozialer Benachteiligung dieser schwierig einsehbaren Arbeitsplätze vorbeugen.
Die Schutzvorschriften des HAG sind zwingend, können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags haben. Die Entgeltüberwachungsstellen bei den Regierungspräsidien überwachen die Entgelte und die sonstigen Vertragsbedingungen und kontrollieren regelmäßig die Heimarbeit vergebenden Betriebe als auch die in Heimarbeit Beschäftigten.
Telearbeit
Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Betriebes, im Privatbereich, leisten. Telearbeit findet an Bildschirmen statt und ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Voraussetzungen für Telearbeit sind:
Weitere Bedingungen können beispielsweise arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden:
Für den Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Es können damit qualifizierte Beschäftigte gehalten oder gewonnen werden.
Für Beschäftigte besteht durch Telearbeit die Möglichkeit Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 18.06.2019 freigegeben.