Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
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Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
Hinweis: Für die kirchlichen Stiftungen wird das Stiftungsverzeichnis bei der obersten Behörde der jeweiligen Religionsgemeinschaft geführt.
In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:
Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Über das Internet sind Informationen zu den meisten Stiftungen zugänglich. Dabei handelt es sich aber nicht um das Stiftungsverzeichnis. Stiftungen, die eine Veröffentlichung im Internet nicht wünschen, sind nicht enthalten. Links zu diesen von den Regierungspräsidien geführten Internetseiten finden Sie im Kapitel "Weitere Informationen und Links".
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
§ 4 Stiftungsverzeichnis
21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg