Nächtliche Ausgangsbeschränkung ab Freitag, 19.02.2021 aufgehoben

Das Landratsamt Lörrach informiert in einer Pressemitteilung, vom 18.02.2021 über die Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung.

Wir weisen darauf hin, dass damit die Ausführungen im Mittelungsblatt der Gemeinde Schwörstadt, vom 19.02.2021, zum Erlass der Allgemeinverfügung hinsichtlich der nächtlichen Ausgangsbeschränkung und der erweiterten Maskenpflicht nicht mehr aktuell sind.

Nachfolgend die Pressemitteilung des Landratsamts vom 18.02.2021:

Nachdem nun am dritten Tag in Folge das Landesgesundheitsamt einen Inzidenz-Wert unter 50 für den Landkreis Lörrach vermeldet hat, wird am Freitag um 0 Uhr die nächtliche Ausgangsbeschränkung im gesamten Kreisgebiet aufgehoben.

Ebenso wird die erweiterte Maskenpflicht aufgehoben, die insbesondere das Tragen von Masken in definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, auf Märkten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen ab 14 Jahren zwingend vorschrieb. Die Maskenpflicht und die weiteren Schutzmaßnahmen, die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegt sind, gelten jedoch weiterhin.
 
Mit der bisherigen nächtlichen Ausgangsbeschränkung hatte der Landkreis Lörrach einen Erlass des Landes Baden-Württemberg umgesetzt, der unter bestimmten Voraussetzungen nächtliche Ausgangssperren in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern vorsieht. Sollte die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je100.000 Einwohner sieben Tage in Folge im Landkreis Lörrach überschritten werden, muss der Landkreis nach den Vorgaben des Landes-Erlasses erneut über die Einführung einer Ausgangsbeschränkung entscheiden.

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