Sanierung Ortsmitte
Informationen zum Sanierungsgebiet Ortsmitte
Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" hat sich aus dem ISEK (17,1 MiB) (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) entwickelt. In seiner Sitzung am 16.12.2021 hat der Gemeinderat Schwörstadt das Sanierungsgebiet 'Ortsmitte' mit einer Satzung förmlich festgelegt.
Gleichzeitig wurde auch eine kommunale Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet beschlossen.
Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet haben damit die Möglichkeit bei umfassenden Sanierungen von der Gemeinde einen Zuschuss von 20 % der zuschussfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro zu erhalten. Aktuell sind die Mittel auf maximal 4 Anträge im Jahr begrenzt.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, innerhalb der nächsten Jahre sein Haus umfassend zu sanieren, kann die Förderung beantragen. Dazu sind Kostenschätzungen und Ausführungspläne erforderlich. Das Bauvorhaben darf auch über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden. Wichtig ist dann, dass vor Baubeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Maßnahmenbeginn bei der Gemeinde eingeholt wird.
Die Kommunalentwicklung GmbH berät Sie gerne und kann Ihnen mitteilen, ob für Ihre geplanten Vorhaben eine Förderung möglich ist. Nach einem Telefonat oder Mailverkehr findet ein Vor-Ort-Termin statt, in dem das Bauvorhaben in Augenschein genommen wird.
Ist das geplante Bauvorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit dem Eigentümer eine Modernisierungsvereinbarung treffen. Nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen, wird diese in einem Vor-Ort-Termin gemeinsam begangen und anschließend der Förderbetrag ausbezahlt.
Ansprechpartnerin der Kommunalentwicklung GmbH
Andrea Gaede
andrea.gaede@lbbw-im.de
Tel: 0761 217 231 26
Ansprechpartner der Gemeinde
Fabio Jenisch
f.jenisch@schwoerstadt.de
Tel: 07762 5220-22
Informationen zu den Förderrichtlinien
Lageplan zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"
Satzung Sanierungsgebiet Ortsmitte