Änderungen im Bestattungswesen
Die aktuellen Maßnahmen von Bund, Land und Kommunen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 haben nach wie vor Auswirkungen im Bestattungswesen.
Angehörige aktueller Trauerfälle werden weiterhin gebeten, die Teilnehmerzahl an den Trauerfeiern auf ein Mindestmaß zu beschränken und diese möglichst nur im engsten Familien- und Angehörigenkreis durchzuführen.
Weitere Angaben und genaue Zahlen finden Sie hier!
(Erstellt am 07. Mai 2020)