Coronavirus – Maßnahmen in der Gemeinde Schwörstadt

Corona-Erklärvideo in leichter Sprache

Die „1a-Zugang Beratungsgesellschaft“ hat für das Ministerium für Soziales und Integration ein Erklärvideo zum Thema „Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus“ erstellt. Das Video ist in leichter Sprache verfasst und enthält Untertitel.
Das Erklärvideo greift sehr anschaulich verschiedene Regeln auf wie beispielsweise Händewaschen, Abstandhalten, Niesetikette oder das Tragen von Masken. Zum Video!

Informationen zur aktuellen Situation im Landkreis Lörrach

Alle Infos, sowie weitere hilfreiche Details, einschließlich Verlinkungen zu den Corona-Verordnungen, finden Sie unter Corona-Infos vom Landkreis


Das Rathaus ist aktuell für die Öffentlichkeit geschlossen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.

Nach vorheriger Terminvereinbarung steht das Rathausteam unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern für Dienstleistungen zur Verfügung. Die Mitarbeitenden prüfen im Gespräch am Telefon, ob Anliegen ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können. Nur wenn es unbedingt erforderlich ist, werden individuelle Vorsprachetermine vereinbart. Dieses System hat sich in den vergangenen Wochen bewährt und läuft gut.

Die Verwaltung ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Zu den Kontaktdaten der Mitarbeiter der Verwaltung klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Mitarbeiter der Verwaltung

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht:
Der Zutritt in das Rathaus wird nur gewährt, wenn Mund und Nase abgedeckt sind. Die Verwaltung schließt sich damit der ab Montag, 27. April 2020 von der Landesregierung verordne-ten Maskenpflicht an. Diese gilt zwar vorerst nur im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr, doch auch im Rathaus werden lediglich Bürgerinnen und Bürger eingelassen, die Mund und Nase bedeckt haben, um den Schutz des Personals und der Besucher zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die weiteren Sicherheitsbestimmungen - insbesondere ein Mindestabstand von 1,5 Metern - sowie die Hygienevorschriften bei einem Rathausbesuch zu beachten.

Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter folgendem Link https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/.


Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder möglich

Das Sozialministerium hat am 29.05.2020 die Corona—Verordnung Veranstaltungen beschlossen. Sie ist seit dem 30.05.2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.08.2020 außer Kraft.

Die Verordnung ist auf der Seite des Sozialministeriums unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-veranstaltungen/

Die Verordnung gilt einerseits für öffentliche zugängliche Kulturveranstaltungen (genaue Definition siehe § 1 Absatz 1 CoronaVO Veranstaltungen) aber auch für Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Körperschaften des öffentlichen und des Privatrechts sowie Personengesellschaften oder Behörden, insbesondere Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen. Umfasst sind gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der o. g. Verordnung auch Vorbereitungsarbeiten und Proben für Veranstaltungen im Sinne des § 1 Absatz 1.

Die Personenzahl der Veranstaltungen wird durch die Verordnung auf maximal 99 Personen begrenzt. Außerdem gelten auch hier die üblichen Mitwirkungsverbote:
Teilnahmeverbot für Personen,
- die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder 
- die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Ebenso gelten bereits bekannten Abstandsregeln und Maßgaben zur Zutrittssteuerung und ggf. die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Die Verordnung regelt weiter, dass Sitzplätze zugewiesen werden müssen und Daten zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer auftretenden Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 zu erheben sind. Umfassende Hygienevorgaben sind in der Verordnung in § 2 Absätze 7 – 13 aufgeführt und zwingend zu beachten.

Regelungen für Beschäftigte und sonstige Mitwirkende auf Veranstaltungen sind in § 3 der o.g. Verordnung definiert. Für andere Angebote im Rahmen der Veranstaltung gelten im Zweifel die Spezialverordnungen, z. B. für gastronomische Angebote, die CoronaVO Gaststätten.

Weitere angekündigte Lockerungen – private Feiern sollen wieder erlaubt werden:
Wie bereits angekündigt, hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, dass ab dem 9. Juni 2020 wieder private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen erlaubt sein sollen.

Die Umsetzung erfolgt durch den Erlass einer besonderen Verordnung des Sozialministeriums.

Nahversorgung

In unserer Nahversorgung sind sämtliche Geschäfte wieder geöffnet. Trotz allem gelten die ihnen bekannten Abstands-  und Hygieneregelungen auch dort nach wie vor. Auch das bekannte Kontaktverbot im privaten und öffentlichen Bereich gilt immer noch. Zusätzlich gilt ab Montag, 27.04.2020 die Pflicht, beim Einkaufen und im öffentlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Schulen und Kitas Notfallbetreuung

Bestattungswesen


Gemeinde- und Ortschaftsrat

Die Gremien werden laufend mit Informationen versorgt. Die Sitzungen werden ab dem 7. Mai wiederaufgenommen. Sie werden in der Turn- und Festhalle bzw. im Bürgersaal stattfin-den unter Beachtung von Sicherheitsabstand und Hygienevorschriften.



Gemeindeeigene Einrichtungen

Turn- und Festhalle Schwörstadt / Bürgersaal Dossenbach

Training wieder unter Auflagen möglich

Die Nutzung öffentlicher und privater Sporthallen ist seit Dienstag unter Auflagen wieder zulässig. Dabei gilt es bei den Vereinen zu beachten, dass der Betrieb der Anlagen auf Trainings- und Übungszwecke begrenzt wird. Mindestabstände von 1,5 Metern müssen auch während des Trainingsbetriebs eingehalten werden und bei Bewegungen innerhalb eines Raums beträgt die maximale Personenanzahl zehn, wenn pro Person 40 Quadratmeter Raumfläche zur Verfügung stehen. Beim Training an festen Geräten oder auf Matten müssen pro Person zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

Sport- und Spielsituationen mit direktem, körperlichen Kontakt, sowie hochintensive Ausdauerbelastung in geschlossenen Räumen bleiben weiterhin untersagt. Umso wichtiger ist es, die Räume gut zu durchlüften. Trainierende müssen auch auf die Reinigung und Desinfizierung von Sport- und Trainingsgeräten vor und nach der Benutzung achten und auch außerhalb des Trainings- und Übungsbetriebs gilt es, Kontaktvermeidungen und Mindestabstände einzuhalten. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, dennoch muss in den Waschräumen ausreichend Seife vorhanden sein, damit sich die Sportler die Hände waschen können.

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme wird eine Person dazu ernannt, für die Einhaltung der Grundsätze des Infektionsschutzes zu sorgen. Name und Kontaktdaten dieser Person und allen Übungsteilnehmern werden in einem Formblatt dokumentiert. Ausgeschlossen von der Teilnahme an Trainings- und Übungsmaßnahmen sind Menschen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Und um nachvollziehen zu können, wer trainiert hat, müssen sich die Sportler in Listen eintragen. Darin werden Name, Datum, Beginn und Ende des Besuchs der Sportanlage sowie Kontaktdaten festgehalten.

Nutzung weiterer gemeindeeigenen Räumlichkeiten für Probebetrieb und Besprechungen von Vereinen
Die Nutzung der Räumlichkeiten wird derzeit abgeklärt. Aktuelle Informationen finden Sie in Kürze hier.

Keine privaten Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumlichkeiten bis zum 31.08.2020
Bis zum 31.08.2020 werden die gemeindeeigenen Räumlichkeiten nicht für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
 
 
Einkäufer

Leider kann der Einkäufer bis auf weiteres seinen Fahrdienst nicht ausüben. Bitte greifen Sie auf die angebotenen Hilfen zurück, wie Nachbarschaftshilfe, Liefer- u. Abholservice unserer örtlichen Gastronomie und Hofladen-Lieferant. 


Hinweis:
Über aktuelle Entwicklungen informieren die Behörden über ihre jeweilige Homepage:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ 

www.landkreis-loerrach.de und Tel.Hotline 07621 410 8971

Für Unternehmen wurde über die Wirtschaftsregion Südwest GmbH ein Informationsdienst eingerichtet unter:

www.wsw.eu/coronavirus.html
 
Diese Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die medizinische Infrastruktur nicht zu überlasten. Gleichzeitig wird an die Schwörstädter Bevölkerung appelliert, die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen ernst zu nehmen und auch im privaten Bereich die sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.

(Erstellt am 02. Juni 2020)