Erneute Änderung der Corona-Verordnung

Mit der dritten Änderungsverordnung zur CoronaVO vom 23. April 2021 werden die bestehenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie grundsätzlich bis zum 22. Mai 2021 verlängert. Zudem werden die erforderlichen Anpassungen aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung der „Notbremse“ in § 28b IfSG vorgenommen. Dieser regelt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab einer seit drei Tagen in Folge bestehenden 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner in einem Stadt- oder Landkreis.

Mit Beschluss vom 23. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 24. April 2021 in Kraft.

Die Corona-Verordnung in der ab 24.04.2021 gültigen Fassung finden Sie unter:

Corona-Verordnung ab 24.04.2021

Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick:

Die Corona-Regeln mit der Bundes-Notbremse auf einen Blick ab 24. April 2021 (PDF)
Übersicht der offenen und geschlossenen Einrichtungen und Aktivitäten ab 24. April 2021 (PDF)

(Erstellt am 24. April 2021)

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