Baumschnittkurs in Dossenbach am 04.03.2023 Meldung vom 18. Januar 2023



Ort:                 Naturparkinsel Helmut Hälker

Zeitrahmen:    Beginn 09:00 Uhr bis circa 13:30 Uhr

Anzahl Teilnehmer:    20 Personen

Kosten:            25.- €/pro Teilnehmer (Kursgebühr incl. Imbiss und 1 Getränk) Zahlung bar vor Ort.

Durchführung: Obst- und Gartenbauverein Nollingen

Anmeldung:    Gemeindeverwaltung Schwörstadt über info@schwoerstadt.de

Ablauf:           
Nach dem Eintreffen wird in zwei Gruppen der Bauschnittkurs für Obstbäume (Streuobstwiesen oder bei ausreichendem Interesse auch für Plantagenanbau) als praktische Ausbildung durchgeführt.
Zum Abschluss ab circa 12:30 kann im Rahmen eines kleinen Imbisses die Fragen der Kursteilnehmer mit den Kursleitern und Mitgliedern des Obst- und Gartenbauvereins gemeinsam besprochen werden.

Rathaus zwischen den Jahren geschlossen Meldung vom 09. Dezember 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
aufgrund der aktuellen Situation im Bezug auf die Energiekrise schließen wir das Rathaus der Gemeinde Schwörstadt vom 27.12.-30.12.2022.
Ab dem 02.01.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen z.B. Todesfall können Sie uns telefonisch von 8 bis 12 Uhr erreichen (07762/52200).
Über ordnungsamt@schwoerstadt.de, finanzen@schwoerstadt.de oder info@schwoerstadt.de sind wir im Notfall auch zwischen den Jahren erreichbar, da mehrere Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Verbindungsstraße zwischen Dossenbach und Nordschwaben wird saniert Meldung vom 07. Dezember 2022

Im Zuge der Straßensanierung ist es notwendig die Ortsverbindungsstraße zwischen Dossenbach und Nordschwaben zwischen Freitag 09.12.22 und Freitag 16.12.2022 durchgehend zu sperren. Während der gesamten Bauzeit erfolgt die Umleitung über die Schopfheimer/ Dossenbacher Str. nach Schopfheim.

Rathaus zwischen den Jahren geschlossen Meldung vom 11. November 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
aufgrund der aktuellen Situation im Bezug auf die Energiekrise schließen wir das Rathaus der Gemeinde Schwörstadt vom 27.12.-30.12.2022.
Ab dem 02.01.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.11.2022 Meldung vom 11. November 2022

Bürgermeisteramt Schwörstadt, den 10. November 2022


Einladung

Zu der am Donnerstag, den 17. November 2022, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung lade ich Sie freundlichst ein.

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil
1. Förmliche Mitteilungen
2. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
3. Fragestunde EinwohnerInnen
4. Grünes Klassenzimmer KiBiZ – Kooperation mit AWO Naturgarten mit
Herz – Vorstellung Beratung und Beschlussfassung
5. Baugebiet „Am Rhein“, Gemarkung Schwörstadt; Beschluss zur Vergabe
der gemeindeeigenen Bauplätze Verkaufspreise
6. Nachtrag zum Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11
BauGB für das Baugebiet „Am Rhein“ zwischen der Gemeinde
Schwörstadt und der Erschließungsträgerin, GkB mbH
7. Baugebiet „Am Rhein“, Ausgleichsmaßnahmen im Privatwald; Beratung
und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Vertrags zwischen der Gemeinde Schwörstadt und dem Privateigentümer
8. Antrag auf Nutzungsänderung eines Flüchtlingswohnheims zu Wohnungen, Errichtung einer Solar und Photovoltaikanlage, Anbringung von 2
Werbeschildern; Flst-Nr. 329, Bauort: Haupt Straße 196, Gemarkung:
Schwörstadt
9. Beratung und Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung und Reparatur von Sportgeräten in der Turn- und
Festhalle Schwörstadt
10. Vergabe des Auftrags für die Installation der Elektro- und EDV-Infrastruktur für den Digitalpakt Schule
11. Vergabe Bituminöse Belagsarbeiten Teilstück Ortsverbindungsstraße
Dossenbach-Nordschwaben
12. Gemeindewald Schwörstadt; Vergabe von Kultur- und Wildschutzarbeiten
inkl. Lieferung von Material und Pflanzen
13. Mitteilungen und Verschiedenes
14. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte



Mit freundlichen Grüßen



gez.
Christine Trautwein-Domschat
Bürgermeisterin 

Sichtbarkeit im Dunkeln Meldung vom 09. November 2022

Sichtbar in der dunklen Jahreszeit
Arbeitstage in der Grünen Branche gehen im Herbst und Winter oft „von Dunkel bis Dunkel“.

Dadurch steigt zum einen die Gefahr, bei schlechten Sichtverhältnissen übersehen zu
werden. Zum anderen werden Arbeiten gefährlich und anstrengend, wenn das notwendige
Licht fehlt.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät deshalb
dazu, in der Dämmerung und Dunkelheit Warnkleidung zu tragen und beim Arbeiten für eine
ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Insbesondere auf Straßen, befahrenen Wegen oder
auf Betriebshöfen hilft Warnkleidung dabei, Fußgänger und Radfahrer rechtzeitig zu erkennen.
Typische Arbeitssituationen, bei denen Dämmerung und Dunkelheit zum Problem werden
können, sind zum Beispiel das Auf- und Abbauen von Straßen-Baustellen, Fahrzeugpannen,
die am Straßenrand behoben werden müssen, Stromausfall in Gebäuden oder die Reparatur
von defekten Erntemaschinen. In jeder dieser Situationen ist es sinnvoll, eine Taschenlampe,
besser noch eine praktische Stirnlampe, griffbereit zu haben und auch hier gut sichtbare
Warnkleidung zu tragen.
Mehr Informationen zur Auswahl und zum Einsatz von Stirnlampen gibt es online unter
www.svlfg.de/lsvkompakt (Ausgabe 3/2021).


SVLFG

Bildunterschrift:
In der dunklen Jahreszeit kann helle, auffällige Kleidung mit Reflektoren darüber entscheiden,
ob Fußgänger und Zweiradfahrer gesehen oder übersehen werden. Blinklichter, Taschen- und
Stirnlampen schützen zusätzlich. F

Ausbildung Telefonseelsorge Meldung vom 09. November 2022

Sorgen kann man teilen

Neuer Ausbildungskurs der TelefonSeelsorge

Die TelefonSeelsorge ist zu jeder Zeit, rund um die Uhr, für jeden Menschen da, gleich
welchen Alters oder Geschlechts, welcher Religion oder Nationalität. Die Mitarbeitenden
empfinden die Arbeit in der TelefonSeelsorge als sehr befriedigend, die Ausbildung
dafür als eine persönliche Bereicherung.

Die TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut sucht für die ehrenamtliche Mitarbeit wieder
neue Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie gut zuhören können, psychisch stabil und
belastbar sind und Freude an der Arbeit mit Menschen haben, dann ist der erste Schritt
eine Kontaktaufnahme, die TelefonSeelsorge freut sich darauf.
Ein neuer, kostenloser Lehrgang beginnt in der 1. Jahreshälfte 2023, er bereitet Sie
theoretisch und praktisch auf die Arbeit am Telefon vor.

Die ca. einjährige Ausbildung umfasst 160 Stunden, die auf Samstage verteilt sind. Sie
wird von einem erfahrenen Team durchgeführt.

Wir beginnen in der 1. Jahreshälfte 2023 mit einem neuen Lehrgang.
Dieser bereitet Sie theoretisch und praktisch auf die Arbeit am Telefon vor.
Die ca. 1jährige Ausbildung umfasst 160 Stunden, die auf Samstage verteilt sind.
Die Ausbildung ist kostenlos und wird von einem erfahrenen Team durchgeführt.
Sind Sie interessiert und möchten Sie weitere Informationen?

Dann rufen Sie bitte an unter: 07762- 807421 an (Anrufbeantworter – wir rufen zurück)
oder senden Sie eine Mail an: ts.loe-wt@t-online.de
Die TelefonSeelsorge ist unter den Nummern 0800 111 0 111 und
0800 111 0 222 rund um die Uhr gebührenfrei erreichbar

Seniorennachmittag Meldung vom 09. November 2022

Seniorennachmittag 2022

Am 1. Adventssonntag, den 27. November 2022
findet wieder unser alljährlicher Seniorennachmittag
in der Turn- und Festhalle Schwörstadt statt.
Beginn ist um 14:00 Uhr.
Wir laden jetzt schon die Jahrgänge 1957 und älter
herzlich ein.

Landratsamt zwischen den Jahren geschlossen Meldung vom 04. November 2022

Landratsamt und Außenstellen bleiben zwischen
Weihnachten und Neujahr geschlossen

Landratsamt ab 2. Januar 2023 wieder geöffnet

Landkreis Lörrach.
Das Landratsamt und alle Außenstellen werden in diesem Jahr ausnahmsweise an den vier Arbeitstagen vom 27. bis 30. Dezember schließen. Not- und Bereitschaftsdienste sind davon selbstverständlich ausgenommen. Am 2. Januar 2023 wird das
Landratsamt wieder wie gewohnt geöffnet sein.
Landrätin Marion Dammann: „Wir befinden uns in diesem Jahr in einer außergewöhnlichen Situation. Hohe Gaspreise und Energiemangel fordern von uns allen im privaten wie auch im öffentlichen Bereich, den Energieverbrauch zu verringern. Auch wir als Landratsamt müssen einen Solidarbeitrag leisten und Gas einsparen. Bereits jetzt haben wir beispielsweise flächendeckend die Heizungstemperaturen in unseren Gebäuden abgesenkt. Als Verwaltungsspitze haben wir uns nun erstmals entschieden, das Landratsamt vier Arbeitstage in Folge zwischen
Weihnachten und Neujahr zu schließen. Das erlaubt uns, die Heizung vom Abend des 23. Dezembers bis einschließlich 1. Januar 2023 für über eine Woche herunterzufahren. Damit leisten wir einen für uns substantiellen Beitrag zur Gaseinsparung. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.“

KIBIZ - Tag der offenen Tür Meldung vom 28. Oktober 2022

KIBIZ am Tag der offenen Tür gut besucht
Grundschule als Naturparkschule zertifiziert
 
SCHWÖRSTADT. Das Kinderbildungszentrum KIBIZ Schwörstadt ist eines von nur 19 Kinderbildungszentren in Baden-Württemberg. Das KIBIZ beherbergt den Kindergarten am Heidenstein und die Grundschule am Heidenstein unter einem Dach und versteht sich als Plattform mit gemeinsamen Aufgaben, Bildungszielen und der Zusammenführung von Kindern beider Einrichtungen. Das vor rund einem Jahr ins Leben gerufene KIBIZ öffnete am Samstag, 22. Oktober 2022, seine Türen für die Öffentlichkeit. Mit Grußworten eröffneten Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat, Landrätin Marion Dammann und Jasmin Körtum vom Schulamt Lörrach die Veranstaltung. KIBIZ-Projektleiter Helmut Hälker moderierte den Anlass.
 
„Sie sind alle Teil dieses Leuchtturmprojekts, auch die Eltern tragen zum Erfolg des KIBIZ bei“, richtete Trautwein-Domschat ihre Worte an die Zuhörer. In der Gemeinde leben 342 Kinder von 0 bis 10 Jahren, die von der Teilnahme an dem mit 380.000 Euro geförderten Modellprojekt profitieren werden. Trautwein-Domschat hielt in ihrer Ansprache fest, dass durch die Eröffnung des zweigruppigen Kindergartens am Heidenstein den Räumen der ehemaligen, 2016 geschlossenen Werkrealschule neues Leben eingehaucht wurde. Mit dem KIBIZ werde ein wichtiger Schwerpunkt aus dem Gemeindeentwicklungskonzepts Schwörstadt 2035 umgesetzt, nämlich die Sicherstellung der Kinderbetreuung im Rahmen einer familienfreundlichen Kommune und ein Bildungsangebot, das kontinuierlich angepasst wird.
 
Landrätin Marion Dammann freute sich, dass die Bildungslandschaft im Landkreis durch das KIBIZ Schwörstadt bereichert wird. Obgleich in Baden-Württemberg nur 19 Kinderbildungszentren gefördert werden, finden sich im Landkreis Lörrach gleich drei Kinderbildungszentren wieder, betonte Dammann. Kinder würden vom nahtlosen Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule und einer ununterbrochenen Bildung profitieren. Dammann übergab im Rahmen des Tages der offenen Tür auch die Zertifizierung der Grundschule am Heidenstein zu einer von 60 Naturparkschulen in Baden-Württemberg. Sie überreichte die Zertifizierungsurkunde an Schulleiter Björn Tscharntke. Schulrätin Körtum überbrachte die Grüße des Schulamtes.
 
Das Modellprogramm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert und durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport des Landes gefördert. In Kindergarten und Schule bestehen zwei unterschiedliche pädagogische Kulturen, die zusammengeführt werden müssen. Für das Lehrpersonal sei dies ein Kraftakt, da es keinen fertigen Plan gibt, sondern die Konzepte für das KIBIZ erst entwickelt werden müssen, stellte Hälker fest. Ein gemeinsames Kinderschutzkonzept, ein Raumnutzungskonzept und die Ziele der Zusammenarbeit wurden schon erarbeitet. Die ersten Schritte seien getan, nun gelte es, dass neue KIBIZ mit Leben zu füllen, so Hälker, der Tscharntke und Kindergartenleiterin Martina Benedek für die konstruktive Zusammenarbeit dankte.
 
In einem Podiumsgespräch berichteten Lehrer und Schüler von ihren Erfahrungen mit dem KIBIZ und der Naturparkschule. Im Anschluss an den offiziellen Teil konnten alle Interessierten die Räume des KIBIZ auf eigene Faust erforschen oder sich einer Führung anschließen. Bei einer Fotoausstellung konnten die BesucherInnen Eindrücke über Projekte und Ausflüge im Rahmen der Naturparkschule und des KIBIZ gewinnen. Kinder konnten bei einem spannenden Parcours kleine Preise ergattern und bunte Stofftaschen gestalten. Über den ganzen Samstagvormittag herrschte ein ordentlicher Trubel in den Räumen des KIBIZ. Zum Abschluss lud die Gemeinde alle Besucher noch zu einem kleinen Apéro mit Kaltgetränken und Brezeln ein.

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung Meldung vom 26. Oktober 2022

PRESSEMITTEILUNG                             
Aktualisierung der PM vom 5. Oktober 2022 (Änderungen in Rot)
 
  Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
 

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.
 
Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.
 
Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.
 
Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach e.V Meldung vom 21. Oktober 2022

Bewirtschaften Sie Flächen in der Gemeinde und haben Interesse an einer Beratung in Naturschutzfragen und finanziellen Fördermöglichkeiten?

Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach e.V. -Kurz LEV- setzt sich im Landkreis dafür ein, die Artenvielfalt durch landwirtschaftliche Nutzung und durch gezielte Landschaftspflege zu fördern.
Ein besonderer Fokus in der Gemeinde liegt auf dem Erhalt der Streuobstwiesen.

Melden Sie sich gerne bei uns
Kontakt: lev@loerrach-landkreis.de
oder Tel: 07621/410-4501

Amtliche Bekanntmachung Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn Planfeststellungsabschnitt 2 Meldung vom 21. Oktober 2022

Bekanntmachung Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/WaldshutPlanfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG); Erörterungstermin im laufenden Anhörungsverfahrendes Regierungspräsidiums Freiburg 
Für den Planfeststellungsabschnitt 2 wurde am 17.09.2021 das Anhörungsverfahren eingeleitet und vom 28.09. bis 27.10.2021 bzw. in Rheinfelden bis zum 03.11.2021 die Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme durchgeführt.
Zur Fortsetzung der Anhörung findet am
Mittwoch den 09. November 2022ab 9 Uhr, im Haus der Begegnung (Festsaal),Scheffelstraße 3, 79639 Grenzach-Wyhlender Erörterungstermin statt.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen mit der Antragstellerin, den Gemeinden, den Behörden und Verbänden, den Betroffenen sowie mit den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Einführung in den Erörterungstermin Vorstellung des Vorhabens Kommunale Belange Grenzüberschreitende Belange Denkmalpflege Bodenschutz und Altlasten Forstrechtliche Belange Wasserrechtliche Belange Belange der Leitungs- und Netzbetreiber
Mittagspause ca. 13:00 bis 14:00 Uhr
(Ggfs. Fortsetzung der vor der Mittagspause vorgesehenen Belange)
Immissionsschutz (insb. Lärm, Erschütterung, Elektrosmog) Private Belange Natur- und Umweltschutz Artenschutz Sonstige Belange
Das Ende des Termins am Abend richtet sich nach dem zeitlichen Verlauf der Erörterung der Belange.
Weitere Informationen, zum Verfahren und zur Planung können auf der Projektseite im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ über den Pfad „Themen / Planen und Bauen / Planfeststellungsverfahren Regierungsbezirk Freiburg“ oder über den Link
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/jeweils unter der Rubrik „Eisenbahnen“ abgerufen werden.
Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, werden vom Erörterungstermin schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Die Teilnahme an dem Termin ist nicht verpflichtend. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.Die Einwendungsfrist für den Planfeststellungsabschnitt 2 ist am 29.11.2022 für Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt bzw. 06.12.2022 für Rheinfelden abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Planfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.Die Vertretung durch einen Vertreter ist möglich. Die Vollmacht ist in diesem Fall spätestens im Termin schriftlich zu übergeben. Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht.Wurde auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben ein Vertreter benannt, erfolgt unabhängig von der Teilnahmemöglichkeit der Unterzeichnenden die Erörterung in der Regel nur mit dem Vertreter.Mit dem Schluss des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren beendet.Durch die Teilnahme am Termin entstehende Aufwendungen (auch für einen Bevollmächtigten) können nicht erstattet werden.Die Erörterungsverhandlung ist nach Verfahrensrecht grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.Die Erörterung stellt, sofern und soweit diese unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, die Erörterung der von der betroffenen Öffentlichkeit erhobenen Einwendungen im Sinne von § 18 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz dar.Die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind zu beachten.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.rp-freiburg.de/datenschutz-planfeststellung. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.
 
Schwörstadt, den 21. Oktober 2022                                      Regierungspräsidium Freiburg

Bild von Succo auf Pixabay

Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und Kindergarten am Heidenstein und Kinderbildungszentrum Meldung vom 12. Oktober 2022

Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und Kindergarten am Heidenstein und Kinderbildungszentrum
 
Auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule am Heidenstein kommt es im Bereich der Römerstraße und im Kreuzungsbereich Römerstraße/Schulstraße immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen mit Kindergarten- und Schulkindern.
 
Gründe hierfür sind:
auf der Römerstraße und im Kreuzungsbereich Schulstraße/Römerstraße gibt es keinen Gehweg, den die Kinder nutzen können erhöhtes Verkehrsaufkommen, da Kindergarten- und Schulkinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden - die Situation hat sich seit der Eröffnung des Kindergartens verschärft enge und unübersichtliche Straßenverhältnisse, auch bedingt durch die derzeitigen Bauarbeiten
 
Es wurde bereits mehrfach beobachtet, dass sich die Kinder an den auf der Römerstraße stehenden Autos vorbeischlängeln, Autos plötzlich rückwärtsfahren. Bislang ist zum Glück noch nichts passiert.
 
Wir appellieren an alle Eltern, bringen Sie Ihr Kind zu Fuß in den Kindergarten bzw. in die Schule. Sollte es Ihnen selbst nicht möglich sein, gibt es vielleicht ein anderes Elternteil oder sonst jemanden in der Nachbarschaft, der Ihr Kind mitnehmen kann. Sie leisten damit einen Beitrag, die Gefahrensituation in der Römerstraße/Schulstraße für Ihre eigenen und auch die anderen Kinder zu verringern und gleichzeitig fördern Sie mit Bewegung die Gesundheit Ihrer Kinder.
 
Natürlich bitten wir auch sämtliche andere Verkehrsteilnehmer auf Kindergarten- und Schulkinder Rücksicht zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und besonders vorsichtig zu fahren.
 
Gegenseitige Rücksichtnahme zum Wohle aller Kinder ist daher dringend nötig. Bitte helfen Sie mit, unsere Kinder zu schützen!

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und bedanken uns für Ihr Verständnis!
 
Ordnungsamt Schwörstadt

Grundschüler besuchen das Rathaus Meldung vom 30. Juni 2022

Anfang Juni öffnete das Rathaus die Türen für Schülerinnen und Schüler der Grundschule am Heidenstein. Die Grundschüler kamen mit vielen Fragen zur Arbeit der kommunalen Verwaltung und schauten den Mitarbeitenden interessiert über die Schulter.
 
Die Verwaltung ermöglicht eigentlich jährlich den Besuch von Schülerinnen und Schülern der Grundschule am Heidenstein im Rathaus, aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Besuche in den vergangenen zwei Jahren allerdings ausfallen. Anfang Juni war es dann endlich wieder soweit und 50 Grundschülerinnen und Grundschüler kamen ins Rathaus, um sich ein Bild von der Arbeit einer Kommunalverwaltung zu machen. Zuerst wurden die Kinder von Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat im Ratssaal empfangen, wo sie sich auf den Plätzen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte setzen durften. Einige Kinder berichteten stolz, dass ihre Großeltern dem Gremium angehören.
 
Im Rahmen des Unterrichts hatten die Lehrerinnen Alexandra Rütschlin und Chantal Dreher verschiedene Aspekte schon im Vorfeld mit den Kindern erarbeitet, die Teil des Lehrplans sind. Das Interesse der Dritt- und Viertklässler an der Arbeit der Verwaltung war groß und sie hatten viele Fragen im Gepäck dabei. Welche Mitarbeitenden arbeiten im Rathaus? Welchen Aufgaben nehmen sie wahr? Wie funktionieren die Wasserversorgung und die Kläranlage? Welche Bedeutung haben die Wappen? Was macht der Gemeinderat als demokratisches Gremium?
 
„Die Grundschülerinnen und Grundschüler waren wirklich gut vorbereitet“, stellte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat fest. „Ich war richtig erstaunt, was für kluge Fragen die Kinder mitgebracht haben.“ Ein Schüler wollte etwa wissen, was die Gemeinde gegen den Klimawandel mache? Ein Klassenkamerad wies ihn gleich auf die Photovoltaik-Anlage auf dem Schuldach hin. Andere Kinder begrüßten ausdrücklich, dass in der Hauptstraße inzwischen Tempo 30 für den motorisierten Verkehr gilt. Weit verbreitet war der Wunsch nach zusätzlichen sicheren Übergängen über die stark befahrene Bundesstraße.
 
Nach dem Empfang bei der Bürgermeisterin konnten die Schülerinnen und Schüler noch die Mitarbeitenden in ihren Büros aufsuchen und auch dort ihre Fragen stellen, die oft ganz praktischer Natur waren: Welchen Ausbildungsberuf man braucht und wie viel Geld man verdient? Zum Abschluss des rund eineinhalb Stunden langen Besuches erhielten die Kinder ein kleines Geschenk: Ein mit Gummibärchen gefülltes Trinkgläschen mit den aufgedruckten Wappen von Schwörstadt, Dossenbach und der französischen Partnerstadt Aillevillers.

Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich Niederdossenbach 24 Meldung vom 30. Juni 2022

Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich Niederdossenbach 24 bis zur Abzweigung Gemeindeverbindungsstraße nach Schwörstadt: Gehwegsperrung
 
Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße Niederdossenbach – Schwörstadt:
ab Niederdossenbach – Niederdossenbach 32 (Reiterhof)
 
Wegen Breitbandausbau kommt es ab Montag, 04.07.2022 zu folgenden Verkehrsbeeinträchtigungen:
 
Gehwegsperrung im Bereich von Niederdossenbach 24 bis zur Abzweigung Gemeindeverbindungsstraße Richtung Schwörstadt. Es wird ein Fußgängernotweg eingerichtet. Die Anwohner haben Zugang zu ihren Grundstücken. Der Verkehr auf der Kreisstraße K 6353 wird in diesem Bereich durch Ampel geregelt.
 
Die Gemeindeverbindungsstraße Niederdossenbach nach Schwörstadt wird wegen Breitbandausbau ab 04.07.2022 ab Niederdossenbach bis zum Reiterhof (Niederdossenbach 32) voll gesperrt.
Anlieger und Rettungsfahrzeuge müssen die Zufahrt über die Gemeindeverbindungsstraße von Schwörstadt her (Bergstraße) nutzen. Die Gemeindeverbindungsstraße aus Richtung Schwörstadt (Bergstraße) – Niederdossenbach wird nach der Abzweigung nach Wehr als Sackgasse ausgewiesen.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Klasse 4 zu Besuch bei der Feuerwehr Schwörstadt am 01.06.2022 Meldung vom 10. Juni 2022

Nachdem die vierte Klasse der Schule am Heidenstein sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit dem Thema Feuer auseinandergesetzt hatte, stand abschließend als Höhepunkt der Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwörstadt unter Leitung der Lehrerin Chantal Dreher auf dem Programm.

Bevor es zum Feuerwehrhaus ging, kam Daniel Ebi, Kommandant der Abteilung Schwörstadt, mit Anschauungsmaterial ausgestattet in die Grundschule. Mit den Schülern besprach er das Verhalten im Brandfall und die schnelle Rauchentwicklung im Haus. Ausführlich beantwortete er die vielen Fragen der interessierten Schülerinnen und Schüler.

Anschließend ging die Klasse zur Feuerwehrstation, wo sie sich in zwei Gruppen teilte. Ebi zeigte die Kleidung des Feuerwehrmanns mit allem was dazu gehört. Die Schüler waren begeistert, als sie selbst Helm und Jacke samt Gürtel anprobieren durften. Besonders erstaunt waren die Kinder angesichts des hohen Gewichtes der Ausrüstung.

Die Feuerwehrfahrzeuge sorgten für große Augen. Nachdem die Ausstattung der großen Karossen vom stellvertretenden Kommandant Simon Schmidt vorgestellt wurde und die Kinder als aus nächster Nähe bestaunen konnten, entstand allmählich eine Vorstellung darüber, wie die Arbeit der Feuerwehr aussieht und wie wichtig diese für die Sicherheit der Menschen in der Gemeinde ist.

Vielen Dank an die Freiwillige Feuerwehr Schwörstadt für die Zeit, die vielen Antworten auf zahlreiche Fragen und den interessanten Vormittag.

Die Maskenpflicht im Rathaus bleibt bestehen - Besuche nur mit Terminvereinbarung Meldung vom 06. April 2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
die Gemeinde verlängert die FFP2-Maskenpflicht im Rathaus über den 02. April hinaus.
 
Für alle Besucher ab 18 Jahren bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske bestehen.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
 
Die Gemeinde sieht die Maskenpflicht im Hinblick auf die noch hohen Inzidenzen als Schutzmaßnahme sowohl für die Bürger*innen als auch die Mitarbeitenden der Verwaltung.
Die Maskenpflicht gilt auch bei Gemeindeveranstaltungen im Rathaus.
 
Zudem bleibt das Rathaus bis auf weiteres geschlossen. Der Zutritt ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Mitarbeitenden sind zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Diese finden sie unter www.schwoerstadt.de/startseite/verwaltung/rathaus.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Gemeindeverwaltung

Johrgang 03/04 befreit Schüler und Kita-Kinder Meldung vom 18. Februar 2022

Laute Partymucke dröhnte am Vormittag des 1. Faiße beim Kinderbildungszentrums Schwörstadt, als die zehn Jugendlichen des Johrgangs 03/04 zur Schülerbefreiung ankamen. Traditionell wecken die neuen Achtzehnjährigen am 1. Faiße die Bürger im Dorf, nehmen an der Rathausstürmung teil und befreien die Grundschüler. Klassenweise kamen die Schüler der Schule Am Heidenstein auf den Pausenhof, um die Fasnacht unter Anleitung der Jugendlichen mit einem Tanz- und Musikprogramm zu feiern. Viele Schüler hatten sich zum Anlass im Weiß der Hemdglunkis verkleidet. Mit den Schülern war es aber nicht genug, weil im Schulgebäude ist nicht nur die Schule Am Heidenstein untergebracht, sondern auch der neue Kindergarten Am Heidenstein. Die Grundschule mit ihren vier Klassen und die für zwei Gruppen eingerichtete Kita bilden zusammen das Kinderbildungszentrum Schwörstadt. Das Modellprogramm Kinderbildungszentrum Baden-Württemberg wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert und durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gefördert. Nach der Befreiung der Schüler zog der Johrgang 03/04 weiter auf den Kita-Spielplatz, wo auch die Kita-Kinder in den Genuss des Tanz- und Musikprogramms kamen. Zur Freude der Kinder warfen ihnen die Jugendlichen ganz fasnachtsgemäß auch ein paar Süßigkeiten zu.

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030