
Update 11.01.2021
Regelungen für Ein- und Rückreisende
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung stellt sicher, dass durch Einreisen aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Zum 11. Januar 2021 ist eine neue Fassung der Verordnung in Kraft getreten.
Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung, gültig ab 11.01.2021, finden Sie unter nachfolgendem Link:
FAQs Tests für Reiserückkehrer
Die neue Verordnung ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
Hinweis für Grenzregionen
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung des Landes Baden-Württemberg sieht bestimmte Ausnahmen von der Quarantänepflicht vor.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland
Covid-19-Verordnung der Schweiz zu Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs
Fragen und Antworten zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz