Abschaffung des Kinderreisepass

Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
 
mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft.
Kinderreisepässe können daher nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden (bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes beachten!).

Wenn ein neues Ausweisdokument für Kinder benötigt wird, kann ein
Personalausweis (Gebühr: 22,80 Euro)
Reisepass (Gebühr 37,50 Euro)
oder ein Reisepass im Expressverfahren (Gebühr 69,50 Euro)
beantragt werden.

Diese Dokumente haben alle eine Gültigkeit von sechs Jahren.

Wir bitten um Beachtung
Gemeinde Schwörstadt
-Einwohnermeldeamt-