Das Ordnungsamt bittet die Grundstückseigentümer und Grundstückspächter um den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen.
Ragen Pflanzen von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum, bestehen Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und den Autoverkehr. Die Sichtverhältnisse werden eingeschränkt, es besteht Verletzungsgefahr für Fußgänger und Radfahrer und die Gefahr von Beschädigungen an Fahrzeugen.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die am Straßenverkehr beteiligten Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Verkehrsflächen ungehindert nutzen können. Eine ungehinderte Durchfahrt ist gerade auch im Falle von Rettungseinsätzen dringend geboten.
Es müssen daher ganzjährig folgende lichte Räume frei bleiben:
An Straßen 4,50 m über und 0,70 m seitlich der Fahrbahn.
An Rad- und Gehwegen 2,50 m über und 0,25 m seitlich der Wege.
An Straßeneinmündungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen nicht höher als 0,80 m sein.
Verkehrszeichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.
Straßenlaternen dürfen in ihrer Funktion durch Pflanzen nicht beeinträchtigt werden.
Vorstehende Angaben treffen auch auf land- und forstwirtschaftliche Wege (Feld- und Waldwege) zu, auch dort ist eine ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten.
Wir bitten die Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen (Bundesfernstraßengesetz, Straßengesetz Baden-Württemberg) zurück zu schneiden. In den öffentlichen Verkehrsraum ragende Pflanzen sind nach der Rechtsprechung unerlaubte Sondernutzungen und begründen im Schadensfall privatrechtliche Schadensersatzansprüche.
Radweg Schwörstadt bis zum Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt
Erst vor kurzem kam es auf dem Radweg Schwörstadt – Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt durch in den Weg hineinragende Äste/Sträucher zu einem Schaden am neuen Feuerwehrfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Schwörstadt. Auch deshalb nochmals unser Appell:
Prüfen Sie Ihren Bewuchs und schauen Sie, ob nicht auch Ihre Bäume und Sträucher über die zulässigen Bereiche hinausragen!
Der Radweg Schwörstadt – Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt ist auch Zufahrtsweg für Rettungseinsätze. Umso wichtiger ist es, dass eine ungehinderte Durchfahrt möglich ist.
Dies bedeutet nicht nur, dass die vorgenannten Lichtraumprofile frei bleiben müssen, sondern die Nutzung des Radweges darf auch nicht durch parkende Autos behindert sein.
Wir bitten Grundstückseigentümer und –pächter entlang des Radweges dafür zu sorgen, dass eine ungehinderte Durchfahrt auch für Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist.
Ordnungsamt Schwörstadt