Jagdgenossenschaftsversammlung

Terminhinweis auf die nichtöffentliche Veranstaltung.

Am Donnerstag, 21. November 2024, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Schwörstadt, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt die Jagdgenossenschaftsversammlung (nichtöffentlich) statt. Einlass ab 18.00 Uhr.
 
Die Tagesordnung wurde im Mitteilungsblatt vom 31.10.2024 bereits bekanntgegeben und lautet wie folgt:
 
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und
    der durch diese gehaltenen Grundflächen
5. Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Art der Nutzung
    des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
6. Wahl eines Kassen– und Rechnungsprüfers
7. Verschiedenes

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
 
Die Jagdgenossen werden hiermit zur Sitzung eingeladen. Eine persönliche Einladung ergeht nicht.
 
Teilnahmevoraussetzung ist die berechtigte Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft Schwörstadt. Mitglieder dieser Jagdgenossenschaft sind kraft Gesetzes die Eigentümer eines Grundstücks, das dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schwörstadt (Gemarkung Schwörstadt und Dossenbach) zugehörig ist, außer es handelt sich um ein Grundstück, das einem Eigenjagdbezirk zugehörig oder befriedet ist.
 
Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. der bevollmächtigten Mitglieder wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Die Mitglieder werden daher gebeten, Personalausweis oder Reisepass mitzubringen sowie -falls notwendig- entsprechende Vollmachten.
 
Die Stimmberechtigung wird anhand des Liegenschaftskatasters mit Stand vom 09.10.2024 festgestellt. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen sind durch entsprechende Grundbuchauszüge zu belegen. Miteigentümer eines Grundstücks, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden bzw. durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche.
 
Eine Flurkarte, aus der die Zugehörigkeit von Grundflächen zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk ersichtlich ist, kann bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 107, Zimmer Nr. 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
 
Schwörstadt, den 15.11.2024
 
Für den Jagdvorstand
gez. Christine Trautwein-Domschat
(Bürgermeisterin)