Verkehrsbehinderungen in Niederdossenbach
Halbseitige Sperrung in Niederdossenbach mit Ampelregelung
Im Zuge von Baumaßnahmen (Ersetzung TSO) muss die Kreisstraße K 6353 in Niederdossenbach im Bereich von Niederdossenbach 20 bis 24 halbseitig gesperrt werden.
Der Gehweg muss in diesem Bereich voll gesperrt werden. Fußgänger werden umgeleitet. Hierzu ist eine Fußgängerampel eingerichtet. Der Fahrzeugverkehr wird über Ampelanlage geregelt.
Die Verwaltung bittet um Verständnis.