Baugebiet "Am Rhein"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Rhein“ vom 16.05.2022 bis einschließlich 20.06.2022

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten (Erschließungskonzept vom Mai 2020, Entwässerungskonzept vom Januar 2020, schalltechnische Untersuchung vom Oktober 2019, geotechnische Untersuchung vom Juni 2019 sowie der Kurzbericht Radon vom Oktober 2019) vom

16.05.2022 bis einschließlich 20.06.2022 (Auslegungsfrist)
im Rathaus der Gemeinde Schwörstadt, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt Zimmer 01, Fachbereich Bauverwaltung, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Alle Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch unter nachfolgendem Link

https://schwoerstadt.de/startseite/verwaltung/bauen/bebauungsplaene.html

eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Schwörstadt, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt Zimmer 01, Fachbereich Bauverwaltung, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.