Informationen zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Dossenbach

Seit Anfang dieser Woche gilt in Dossenbach sowohl auf der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße 6353) als auch in der Wehrer Straße (Kreisstraße 6337) 30 km/h.

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich bei diesen Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht um 30er Zonen handelt (mit Vorfahrtsregelung rechts vor links), sondern um die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Hintergrund ist, dass in der Wehrer Straße keine Gehwege vorhanden sind. Entlang der Landstraße/Schopfheimer Straße (Ortsdurchfahrt) ist nur einseitig ein Gehweg vorhanden (aus Richtung Schwörstadt rechts). Die anderen Flächen stehen im Privateigentum. Die fehlenden Gehwege stellen eine Gefahrensituation für die Fußgänger dar.

Mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann die Gefahrensituation für die Fußgänger, darunter auch viele Schüler, reduziert werden.

Fußgängerüberwege, sogenannte Zebrastreifen, können nur eingerichtet werden, wenn beidseitig Gehwege vorhanden sind und die Sichtbeziehung gegeben ist.

(Erstellt am 25. Oktober 2024)

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