Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schwörstadt ist bemüht, ihre Webseite www.schwoerstadt.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Schwörstadt www.schwoerstadt.de mit allen Unterseiten und Inhalten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Für die Webseite www.schwoerstadt.de mit allen Unterseiten gilt:
- Es fehlen Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalten (etwa Grafiken, Bilder), die mittels Screenreader vorgelesen werden können;
- Minimalkontraste für eine bessere Lesbarkeit werden nicht eingehalten;
- Sprunglinks zur besseren Navigation fehlen bzw. funktionieren nicht korrekt;
- Sich bewegende, blinkende oder automatisch scrollende Inhalte können nicht angehalten werden;
- Eine Tastatursteuerung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich;
- Titel von Webseiten oder Dokumenten sind teilweise nicht aussagekräftig;
- Es fehlen für Tastaturnutzende verständliche Symbole bei Symbolgrafiken;
- Der Fokus ist von Tastaturnutzenden nicht nutzbar;
- Es werden keine Informationen in Gebärdensprache oder Leichter Sprache zur Verfügung gestellt;
- Dokumente (etwa PDFs) sind nicht barrierefrei;
- Es fehlt eine Online-Rückmeldefunktion zur Barrierefreiheit
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2024 erstellt und zuletzt am 26.11.2024 überprüft von
Horatio Gollin, Sachbearbeiter Gemeindeverwaltung Schwörstadt, info@schwoerstadt.de
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bitte melden Sie sich bei Fragen zur Webseite bei:
Gemeindeverwaltung Schwörstadt
Horatio Gollin
Tel: 07762 5220-0
info@schwoerstadt.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.