Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schwörstadt ist bemüht, ihre Webseite www.schwoerstadt.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Schwörstadt www.schwoerstadt.de mit allen Unterseiten und Inhalten.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG 
Für die Webseite www.schwoerstadt.de mit allen Unterseiten gilt:
- Es fehlen Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalten (etwa Grafiken, Bilder), die mittels Screenreader vorgelesen werden können;
- Minimalkontraste für eine bessere Lesbarkeit werden nicht eingehalten;
- Sprunglinks zur besseren Navigation fehlen bzw. funktionieren nicht korrekt;
- Sich bewegende, blinkende oder automatisch scrollende Inhalte können nicht angehalten werden;
- Eine Tastatursteuerung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich;
- Titel von Webseiten oder Dokumenten sind teilweise nicht aussagekräftig;
- Es fehlen für Tastaturnutzende verständliche Symbole bei Symbolgrafiken;
- Der Fokus ist von Tastaturnutzenden nicht nutzbar;
- Es werden keine Informationen in Gebärdensprache oder Leichter Sprache zur Verfügung gestellt;
- Dokumente (etwa PDFs) sind nicht barrierefrei;
- Es fehlt eine Online-Rückmeldefunktion zur Barrierefreiheit

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2024  erstellt und zuletzt am 26.11.2024  überprüft von
Horatio Gollin, Sachbearbeiter Gemeindeverwaltung Schwörstadt, info@schwoerstadt.de

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bitte melden Sie sich bei Fragen zur Webseite bei:

Gemeindeverwaltung Schwörstadt
Horatio Gollin
Tel: 07762 5220-0
info@schwoerstadt.de

5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.