Verkehrssicherung durch Beseitigung von Schnee und Eisglätte

Im Winter kommt es immer wieder auf Straßen, Wegen und Gehwegen zu Behinderungen durch Schnell und Eis.

Die Verwaltung weist die Bevölkerung auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege hin. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Streupflichtsatzung der Gemeinde Schwörstadt.
 
Folgende genannte Flächen sind von den Straßenanliegern (Eigentümer, Mieter, Pächter) von Schnee und Eis zu räumen:
 
Gehwege und Flächen auf Straßen, in einer Breite von einem Meter am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind.
 
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens ein Meter zu räumen.
 
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und sonstigen Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn, so rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können.
 
Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.
 
Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt oder gestreut sein. Wenn nach diesem Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
 
Die gelegentliche Räumung von Schnee auf Gehwegen durch die Gemeinde, insbesondere an der Hauptstraße, entbindet die Straßenanlieger auf keinen Fall von der allgemeinen Räum- und Streupflicht.
 
Am Straßenrand parkende Autos können den Einsatz des Schneepfluges der Gemeinde behindern. In früheren Jahren kam es dadurch zu schwierigen Situationen. Ein zügiges Räumen der Straßen war daher in vielen Fällen nicht möglich.

Die Autos sollten doch möglichst nicht im Straßenraum geparkt werden, sondern auf den privaten Stellplätze und Parkplätze.

(Erstellt am 22. November 2024)

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