Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen untersagt

Niedrige Wasserstände in Oberflächengewässern / Verbot gilt zunächst bis zum 11. September

Auf Grund niedriger Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach ab sofort kein Wasser mehr für Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern entnommen werden, mit Ausnahme des Rheins. Das Landratsamt hat diese Regelung am Mittwoch (14. August 2024) per entsprechender Allgemeinverfügung erlassen. Sollte trotz Verbot Wasser verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 11. September. Je nach Wetterlage ist eine Verlängerung oder Erweiterung des Verbots möglich.

Das Verbot gilt für die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, ist somit untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. Das Tränken von Vieh ist ohne Einschränkung erlaubt.

Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die teils dramatisch gesunkenen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Hauptursache für die niedrigen Pegelstände ist die Hitze und anhaltende Trockenheit. Auch die immer wieder aufgetretenen Gewitter und Starkregen beeinflussen die Situation nicht maßgeblich. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig.

Pressemitteilung Landratsamt Lörrach, 14.08.2024

(Erstellt am 30. August 2024)

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