Leistungen

Dienstleistungen der Gemeinde von A-Z

Hier finden Sie die das Angebot an Leistungen.

Leistungen

Buchführungshelfer anmelden

Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.

Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe angemelden.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine

Jedem erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dazu gehören:

  • Schreib- und Rechenarbeiten
  • Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert worden sind
  • Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person
  • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche Würdigung von Sachverhalten (z.B. das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen)

Weitergehende Befugnisse haben Personen, die

  • eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben
  • und danach mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig gewesen sind.

Hinweis: Als gleichwertige Vorbildung gilt beispielsweise

  • eine mit der Steuerinspektorenprüfung beendete dreijährige Ausbildung als Finanzanwärter oder eine abgeschlossene Ausbildung als genossenschaftlicher Verbandsprüfer.
  • eine Abschlussprüfung in einem steuerberatenden Ausbildungsberuf.
  • Den geprüften Kaufmanns- und Fachgehilfen gleichgestellt sind auch Personen mit höherer Qualifikation (z.B. mit abgeschlossener Bilanzbuchhalter-Prüfung oder mit erfolgreich abgeschlossenem wirtschaftswissenschaftlichem Studium).

Diese Personen dürfen folgende Tätigkeiten ausüben:

  • laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), das heißt Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- beziehungsweise Ausgangsbelege, Führung eines Kassenbuchs, Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt)
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
  • technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz")
  • steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung (z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse)
  • laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen fertigen

Verfahrensablauf

Bei der Gewerbeanmeldung muss die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation nicht nachgewiesen werden. Es ist auch keine Erlaubnis seitens der Finanzbehörden erforderlich.

Hinweis: Werden Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, jedoch ohne entsprechende Qualifikation vorgenommen, ist mit Maßnahmen der Finanzbehörden sowie Abmahnungen von Konkurrenten wie z.B. Steuerberatern zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Kosten an.

Hinweise

Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen. Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- ministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 20.11.2018 freigegeben.

Sie sind gefragt!

Beteiligungswerkstatt 
Älter werden- aber wie und wo?



Das Thema Älterwerden begegnet uns überall: in der eigenen Familie, in der Nachbarschaft, im eigenen Leben! Vielleicht haben Sie sich ja auch schon einmal Gedanken gemacht, wie Sie im Alter leben möchten. Und genau diese Vorstellungen und Ideen interessieren uns.


Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um nach den eigenen Vorstellungen zuhause älter zu werden? Haben wir in Rheinfelden (Baden) und in Schwörstadt alle notwenigen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfesysteme?
Wir laden Sie ein, die Chance zu nutzen und das Thema aktiv mit zu gestalten!


Beteiligungswerkstatt

Im Rahmen des Förderprojektes „Casemanagement für ein langes Leben zuhause“ finden an folgenden Terminen Beteiligungswerkstätten statt:


Freitag, 22.09., 15 - 18 Uhr im Jugendhaus Rheinfelden oder
Donnerstag, 28.09., 15 - 18 Uhr in der Turn-und Festhalle Schwörstadt

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung für die Beteiligungswerkstatt in Schwörstadt noch bis Donnerstag, 28.09.2023, 12 Uhr möglich.
Monika Bringe, Telefon: 07623 95 338; E-Mail: m.bringe@rheinfelden-baden.de

Gerne können Sie auch an beiden Beteiligungswerkstätten spontan teilnehmen! 

Leben im Alter | Stadt Rheinfelden

Hier können Sie die Schwörstädter Postkarte als jpg herunterladen.

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.