Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke zum Baugebiet "Am Rhein"

Die Gemeinde hat drei Arten von Grundstücken, die im Baugebiet ‚Am Rhein‘ angeboten werden:

1. Baugrundstücke für Häuser im Punkteverfahren
2. Baugrundstücke 
a. im Konzeptverfahren
b. im Höchstgebot

Die Vergabe dieser Grundstücke erfolgt über die GkB mbH in Karlsruhe und wird Ihnen hiernach detailliert beschrieben. 

Für Rückfragen zum Verfahren melden Sie sich gerne  bei: 

GkB mbH
Am Storrenacker 1 b
76139 Karlsruhe
0721-96232-61
erschliessung@gkb-ag.de

1. Bewerbung um einen Bauplatz im Baugebiet "Am Rhein" im Punkteverfahren

pdfBewerbungsbogen (144 KiB)

2. Bewerbung um einen Bauplatz im Baugebiet "Am Rhein" im Konzept- und Höchstgebotsverfahren

Umlegungsplan

Umlegungsausschuss der Gemeinde Schwörstadt

Bekanntmachung
über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes der Baulandumlegung „Am Rhein“ auf Gemarkung Schwörstadt nach § 71 BauGB. Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 14.09.2023 aufgestellt wurde, ist am 30.11.2023 für die Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Schwörstadt,
Flurstücksnummern:
Alter Bestand :
• 100/2 - hiervon ein östlicher Teil,
• 100/4 - hiervon ein westlicher Teil,
• 265 - hiervon ein östlicher Teil,
• 265/1 - hiervon ein östlicher Teil,
• 267, 268, 270,
• 271 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 275 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 276 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 277 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 278 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 280 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 284 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 287 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 288 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 292/1 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 296, 297, 298, 300,
• 300/1 - hiervon ein südlicher Teil,
• 301 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 303 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 305 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2606 - hiervon ein südlicher Teil,
• 2608 - hiervon ein südlicher Teil,
• 2612 - hiervon ein südlicher Teil,
• 2613 - hiervon ein südlicher Teil,
• 2617/1 (Rheinbadstraße) - hiervon ein westlicher Teil,
• 2618 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2631 - hiervon ein westlicher und nördlicher Teil,
• 2653 - hiervon ein östlicher Teil,
• 2654, 2655, 2655/1, 2655/2,
• 2656 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2657 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2657/1 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2661 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2662 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2663, 2664, 2666, 2667,
• 2667/1 - hiervon ein nordwestlicher Teil,
• 2668 - hiervon ein nördlicher Teil,
• 2673/3 - hiervon ein nördlicher Teil.
Neuer Bestand :
5219 bis einschließlich 5291
unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß §72 Abs.1 des BauGB, in der jeweils gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
                                                 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Feststellung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Schwörstadt, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der genannten Frist bei der Gemeinde Schwörstadt eingeht.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragssteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 217 ff BauGB).

Schwörstadt, den 29.11.2023

Gezeichnet
Christine Trautwein-Domschat 
Bürgermeisterin und Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Musterkaufvertrag der GKB Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung

Präsentation aus der Infoveranstaltung vom 11.09.2023, Turn- und Festhalle Schwörstadt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
wir informieren Sie alle, die am Montag, den 11. September  bei der Informationsveranstaltung in der Turn- und Festhalle Schwörstadt, nicht anwesend sein konnten. Die GkB GmbH, der Bauunternehmer, die Planer  und die Verwaltung informierten ausführlich über die geplanten Maßnahmen zur Erschließung des Baugebiets sowie über die Sanierung der Rheinstraße mit Dorfbach, Entlastungskanal und Versorgungsleitungen (Wasser, Strom). Im Zuge der Arbeiten wird es verkehrsrechtliche Einschränkungen geben. Die Hebelstraße, Breslauer Straße und Rheinstraße werden in Teilbereichen als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Zugang zum Kath. Kindergarten St. Elisabeth muss  wegen der Sicherheit der Kinder über den Verbindungsweg Bonhoefferring - Rheinstraße (Achtung nur Fußweg!) erfolgen. Sinnvollerweise raten wir den Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto in den Kindergarten zu bringen. 
Der Auftragnehmer, die Firma  Schleith GmbH, Waldshut-Tiengen, wird bei der Straßenverkehrsbehörde Rheinfelden (Baden) die dafür notwendige straßenverkehrsrechtliche Anordnung beantragen. Wir bitten um Verständnis, dass es im Zuge der Baumaßnahmen zu Beeinträchtigungen kommt. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander. 
 
Nachfolgend finden Sie den Link zu der dort vorgestellten Präsentation. Darin finden Sie auch die Kontaktdaten der Ansprechpartner.


 
Für alle, die kein Internet-Zugang haben, hier die Kontaktdaten der Ansprechpartner:
 
Kontaktpersonen Schleith; BIT; Planungsgruppe Südwest; GkB Schleith Oberbauleiter André Vögt andre.voegt@schleith.de 07623-79763117 Bauleiter Manfred Huber manfred.huber@schleith.de 07623-79763171 BIT Projektleiter

Thomas Krämer thomas.kraemer@bit-ingenieure.de 07612965721 Planungsgruppe Südwest Projektleiter Thomas Strübe t.struebe@planungsgruppe-sw.de 07621-1610521 GkB Projektleiter Arno Linder a.linder@gkb-ag.de 07219623261

http://info.bit-ingenieure.de/06ZSO16016_info_230911.pdf

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030