Leistungen

Dienstleistungen der Gemeinde von A-Z

Hier finden Sie die das Angebot an Leistungen.

Leistungen

Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)

Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde des neuen Wohnorts der eingezogenen Person.

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des neuen Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für diese Wohnortgemeinde erfüllt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich und nicht nur zum Schein zur Benutzung überlässt.

Dies gilt unabhängig davon, ob dem ein Vertrag zugrunde liegt und ob dieser wirksam ist.
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet.

Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, zum Beispiel Hausverwaltungen.

Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.

Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.

Verfahrensablauf

Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).

Dabei bestätigen Sie folgende Daten:

  1. Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber oder wenn Sie nicht Eigentümer sind, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum
  3. Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird, sowie
  4. Namen der meldepflichtigen Personen.

Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.

Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Die meldepflichtige Person muss Ihnen die Daten geben, die für die Bestätigung erforderlich sind.

Kosten

Keine.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von zwei Wochen nach dem EInzug

Hinweise

Die Meldebehörde kann gegebenenfalls weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen.

Freigabevermerk

15.02.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

Sie sind gefragt!

Beteiligungswerkstatt 
Älter werden- aber wie und wo?



Das Thema Älterwerden begegnet uns überall: in der eigenen Familie, in der Nachbarschaft, im eigenen Leben! Vielleicht haben Sie sich ja auch schon einmal Gedanken gemacht, wie Sie im Alter leben möchten. Und genau diese Vorstellungen und Ideen interessieren uns.


Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um nach den eigenen Vorstellungen zuhause älter zu werden? Haben wir in Rheinfelden (Baden) und in Schwörstadt alle notwenigen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfesysteme?
Wir laden Sie ein, die Chance zu nutzen und das Thema aktiv mit zu gestalten!


Beteiligungswerkstatt

Im Rahmen des Förderprojektes „Casemanagement für ein langes Leben zuhause“ finden an folgenden Terminen Beteiligungswerkstätten statt:


Freitag, 22.09., 15 - 18 Uhr im Jugendhaus Rheinfelden oder
Donnerstag, 28.09., 15 - 18 Uhr in der Turn-und Festhalle Schwörstadt

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung für die Beteiligungswerkstatt in Schwörstadt noch bis Donnerstag, 28.09.2023, 12 Uhr möglich.
Monika Bringe, Telefon: 07623 95 338; E-Mail: m.bringe@rheinfelden-baden.de

Gerne können Sie auch an beiden Beteiligungswerkstätten spontan teilnehmen! 

Leben im Alter | Stadt Rheinfelden

Hier können Sie die Schwörstädter Postkarte als jpg herunterladen.

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.