Leistungen

Dienstleistungen der Gemeinde von A-Z

Hier finden Sie die das Angebot an Leistungen.

Leistungen

Grundstückswertermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

Zuständige Stelle

  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Verfahrensablauf

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
  • die rechtlichen Gegebenheiten
    Dazu zählen:
    • der Entwicklungszustand
    • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
    • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
    • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
  • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
    • Grundstücksgröße
    • Grundstücksgestalt
    • Bodenbeschaffenheit
    • Bebauung
  • die Lage des Grundstücks

Fristen

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

Hinweise

Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

Freigabevermerk

  • 04.10.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.