Leistungen

Dienstleistungen der Gemeinde von A-Z

Hier finden Sie die das Angebot an Leistungen.

Leistungen

Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf.
In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

Hinweis: Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr?
Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen.

Fristen

Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen.
Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
  • Geburtsurkunde oder
  • ein beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen. Welche Unterlagen der künftige ausländische Ehepartner (über Familienstand, Vorehen und deren Auflösung, Geburtsurkunde und so weiter) vorlegen muss, variiert von Land zu Land.

Lassen Sie sich unbedingt vorab persönlich bei der zuständigen Stelle beraten.

Kosten

  • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: EUR 65,00
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: EUR 110,00

Hinweis: Ihnen können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherinnen oder Dolmetscher.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 39 - Ehefähigkeitszeugnis

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

  • § 51 - Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 1309 - Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

  • § 5 - Erhebung von Gebühren und Auslagen, in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Freigabevermerk

23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.