Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019

Gemäß § 95 GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwörstadt in der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2023 folgenden Beschluss zur Jahresrechnung 2019 gefasst:

1. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt betragen 5.503.782,80 €.
2. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt betragen 329.052,96 €.
3. Der Kassenbestand zum 31.12.2019 beträgt 1.620.489,90 €.
4. Die Schulden betragen am Ende des Berichtsjahres 1.025.312,40 € zzgl. dem Gewährträgerdarlehen für die Sparkasse über 255.645,94 €.
5. Die Jahresrechnung schließt mit einem Plus von 1.488 €. Dieser Betrag wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt, sodass diese zum Jahresende 2.934.363,77 € beträgt.
6. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.
7. Vom Ergebnis der Rechnungslegung wird Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.
8. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist öffentlich bekannt zu machen und die Jahresrechnung an 7 Tagen öffentlich auszulegen.

Schwörstadt, den 21.12.2023
gez. Frau Christine Trautwein-Domschat, Bürgermeisterin

Die Jahresrechnung 2019 liegt in der Zeit vom 29.01.2024 bis 09.02.2024 während der Dienststunden im Rathaus Schwörstadt, OG, Zimmer 12 Fachbereich Finanzen & Personal, Hauptstraße 107 öffentlich zur Einsichtnahme aus. In Zeiten in den das Rathaus geschlossen ist, können Bürger für die Einsicht telefonisch unter 07762-5220-22, bei Frau Dumont, einen Termin vereinbaren.

Auf die Offenlegung wird hiermit hingewiesen.

(Erstellt am 26. Januar 2024)

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