Update Corona-Verordnung: Baden-Württemberg erlässt landesweite Ausgangsbeschränkungen, sie gelten ab 12.12.2020
Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett am 11.12.2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten. Außerdem untersagt das Land Baden-Württemberg den Ausschank und Verkauf von Alkohol an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst für vier Wochen.
Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen finden Sie unter folgendem Link:
Fragen und Antworten Ausgangsbeschränkungen ua
Die aktuell gültige Corona-Verordnung ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
CoronaVO
(Erstellt am 12. Dezember 2020)