Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

Test- und Meldepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gemeinde Schwörstadt informiert:
 
Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Test- und Meldepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
 
Eindämmung des Virus SARS-CoV-2

Nachdem nun auch in Baden-Württemberg die Sommerferien begonnen haben, weist die Gemeinde Schwörstadt auf die Regelungen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten gemäß Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ- hin.
Seit dem 8. August 2020 besteht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Testpflicht.
 
Wer aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss ab dem 8. August einen Corona-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel die Einreise geschieht. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, wird auf den Seiten des Sozialministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelistet und täglich aktualisiert. Die fortlaufende Liste der Risikogebiete kann unter folgendem Link aufgerufen werden: www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Der verpflichtende Test ist für Reiserückkehrer aus Risikogebieten kostenlos.

Unabhängig von der neuen Testpflicht sind Rückkehrer aus Risikogebieten wie bisher schon verpflichtet, sich bei der zuständigen Ortspolizeibehörde der Wohnortgemeinde zu melden und sich in Quarantäne zu begeben. Die letztendliche Aufhebung der Quarantäne bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten wird durch die Ortspolizeibehörde entschieden, sobald das Testergebnis vorliegt.

Für Schwörstadt ist die zuständige Ortspolizeibehörde:

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstr. 107
Ordnungsamt
Tel. 07762 5220-0
E-Mail: info@schwoerstadt.de
Ansprechpartnerin: Beate Schneider
 
Der Corona-Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und muss den Test- und Laborkriterien des RKI entsprechen. Bei positiven Testergebnissen auf das Corona-Virus erhält das Gesundheitsamt das Ergebnis direkt von den Laboren und wird sich umgehend mit den Betroffenen in Verbindung setzen. Negative Testergebnisse werden dagegen nicht automatisch von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen daher selbst das vom Arzt ausgestellte Attest und das negative Testergebnis gegenüber dem zuständigen Ordnungsamt nachweisen. Der Anspruch gilt ebenso für Personen, die sich innerhalb Deutschlands in einem Gebiet aufhalten oder aufgehalten haben, für welches das Robert Koch-Institut ein erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt hat.
 
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Anspruch auf Corona-Test für Reiserückkehrer und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lörrach: https://www.loerrach-landkreis.de

Um Beachtung und Erledigung wird gebeten.
 
 

(Erstellt am 21. August 2020)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030