Mikrozensus 2024 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung

Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung -  Befragung auch in Schwörstadt

Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62 000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Lan-desamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsver-fahrens. Auch Haushalte in Schwörstadt wurde hierbei ausgewählt.

Die Präsidentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haus-halte mitzuwirken: «Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.«

Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbs-tätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde The-men. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeits-markt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedin-gungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situa-tion junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.

Weitere Informationen
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäude-teile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewähl-ten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustel-len, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.

Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Al-ternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.

Was passiert mit den Auskünften?
Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymi-siert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionaler-gebnissen weiterverarbeitet.

Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die ge-setzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stich-probe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen feh-lender Sprachkenntnisse.

Ansprechpartner für fachliche Rückfragen
Claudia Kuhnke
Tel.: +49 711 641-2099
E-Mail: Mikrozensus@stala.bwl.de oder Claudia.Kuhnke@stala.bwl.de

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 26. Januar 2024)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
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