Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt Rippolingen-Istein des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

Als Übertragungsnetzbetreiberin ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres Energieversorgungsnetz zu betreiben. Diesem Auftrag kommt TransnetBW mit dem Ersatzneubau Rippolingen – Istein nach.

Seit der KW 36/2023 führt die von TransnetBW beauftragte Firma „Buchholz und Partner GmbH“ an einzelnen geplanten Maststandorten des Ersatzneubaus Bohrungen durch. An vereinzelten Maststandorten werden weiterhin Bohrungen durchgeführt. Diese sind voraussichtlich in KW 31/2024 abgeschlossen.

Die Baugrunduntersuchungen sind für die weitere Planung unbedingt notwendig und geben Aufschluss über die Bodenverhältnisse und die Tragfähigkeit des Bodens. Die Bohrungen dauern in der Regel je nach Bohrungsart wenige Stunden bzw. 1 bis 2 Tage pro Standort.

Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich die Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu begehen bzw. zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, z.B. um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren.

Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zum Bohrpunkt über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen erfolgt. Das Raupen-Bohrgerät wird mit einem Transportfahrzeug über vorhandene Straßen so nah wie möglich bis zum Bohrpunkt transportiert; abseits der Wege wird mit der Raupe gefahren. Durch den Kettenantrieb kann eine Bodenverdichtung minimiert werden. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, werden diese im Nachgang reguliert.

Die Bohrung selbst findet je nach Bohrungsart in einer Bohrtiefe von 8 – 30 Metern statt. Das entstandene Bohrloch hat einen Durchmesser von max. 200 Millimetern und wird nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohrgut bzw. Quellton („Tonpellets“) verfüllt. 

Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 

Betroffen sind folgende Flurstücke:
Schwörstadt Bohrpunkt: 1210, 1212, 1245, 1246, 1520, 1803, 2835, 2864, 2866, 2968, 2979, 2997, 3040, 3115, 3116, 3132, 3133, 3133/1, 4263, 4265, 4427, 4434, 4436, 5001/1, 5002/8, 883, 902

Schwörstadt Zuwegung: 1212, 1246, 1248, 1249, 1250, 1251, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1269, 1520, 1803, 1803/2, 2028, 2835, 2841, 2842, 2846, 2855, 2859, 2864, 2866, 2870, 2873, 2874/1, 2875, 2883, 2906, 2968, 2976, 2977, 2979, 2980, 2981, 2983, 2985, 2986, 2987, 2988, 2988/1, 2995, 2996, 2997, 3039, 3039/1, 3040, 3114, 3115, 3116, 3130, 3131, 3133, 3133/1, 4123, 4214, 4220, 4221, 4263, 4265, 4268, 4269, 4271, 4274, 4325, 4335, 4336, 4337, 4338, 4339, 4340, 4341, 4344, 4406, 4419, 4420, 4427, 4434, 4436, 45, 5001/1, 5001/4, 5002/12, 5002/13, 5002/6, 5002/7, 5002/8, 883, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 907/1

Kontakt
Steffen Meskes
Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH
steffen.meskes@cteam.de 
02241 – 975 77 67 

(Erstellt am 15. März 2024)

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