Öffentliche Zahlungsaufforderung

Die 4. Rate der Grundsteuer 2025 und die 4. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer 2025 werden fällig.

Am 15. November 2025 sind zur Zahlung fällig:

· Grundsteuer 2025 – 4. Rate
· Gewerbesteuer 2025 – Vorauszahlung 4. Rate
 
Die zu entrichtenden Beträge sind aus dem jeweils zuletzt ergangenen Steuerbescheid ersichtlich. Wir bitten den Zahlungstermin einzuhalten.
 
Durch pünktliche Zahlungen können gesetzlich vorgeschriebene Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.
Bei Überweisung geben Sie bitte das vollständige Buchungszeichen an.
 
Soweit SEPA-Lastschriftmandate für die einzelnen Abgaben erteilt wurden, werden diese zum Fälligkeitstermin abgebucht.
 
Ihre Gemeindekasse Schwörstadt

(Erstellt am 31. Oktober 2025)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030