Leistungen

Dienstleistungen der Gemeinde von A-Z

Hier finden Sie die das Angebot an Leistungen.

Leistungen

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?

Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Verfahrensablauf

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
    Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: EUR 130,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Hinweise

keine

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Herzlich willkommen in Schwörstadt!

Doppelt schön gelegen, zwischen Rhein und Dinkelberg, mit dem Ortsteil Dossenbach, finden Sie unsere lebenswerte Gemeinde. Wir haben für jeden das passende Angebot, ob für Singles, Paare und Familien.
Schwörstadt bietet Ihnen den direkten Zugang zu einem der attraktivsten Rheinabschnitte mit vielseitigen Wassersportangeboten. Wir sind Teil des Naturparks Südschwarzwald. Entdecken Sie auch diese einzigarte Naturlandschaft über den Dinkelberg hinein ins Wiesental.
Profitieren Sie außerdem von unserer Lage im Dreiländereck, rheinabwärts unweit der Schweizer Metropole Basel und den Weinlandschaften des Elsaß. Zudem können Sie rheinaufwärts neugierig sein auf die spektakulären Schaffhausener Wasserfälle und den Bodensee.
 
Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst, oder wie wir hier auf alemannisch sagen würden:
 
„Chömet und lueget“!    

Wappen Schwörstadt

Der Ortsteil Dossenbach liegt auf einer Hochfläche des Dinkelbergs mit  Ausblick auf die Schweizer Alpen.