Lebenslagen

Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Reisedokumente für Kinder

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Passdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Dokumente in Betracht, je nach Reiseziel:

  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz
  • gegebenenfalls Kinderreisepass

Achtung:

Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben.
In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist.
Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

01.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030