Lebenslagen

Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Reisen von Minderjährigen

Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollten Sie ihm eine Einverständniserklärung mitgeben. Aus dieser muss hervorgehen, dass die sorgeberechtigten Personen mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten,
  • Reiseroute und
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich dabei haben: eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

Die Einverständniserklärung können Sie formlos schreiben. Ein Formular gibt es nicht.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Auswärtige Amt hat ihn am 31.07.2019 freigegeben.

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030