Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Schifffahrt und Häfen
Für den Güterverkehr in Baden-Württemberg ist die Binnenschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Ihr Anteil am Gesamtaufkommen im Güterverkehr lag im Jahr 2019 bei rund 7 Prozent.
Die Gewässer werden außerdem für zahlreiche Freizeitaktivitäten genutzt.
Besondere Bedeutung für Seglerinnen und Segler sowie Motorbootfahrerinnen und Motorbootfahrer hat der Bodensee.
Auf den Wasserstraßen ist die Schifffahrt im Rahmen der geltenden Vorschriften zulässig.
Wasserstraßen sind die
- Bundeswasserstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 530 km (Rhein von Basel bis Mannheim, Neckar und Main) und die
- Landeswasserstraßen (Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall bis Basel, zahlreiche Nebengewässer des Rheins, die obere Donau bei Ulm sowie der Bodensee mit dem Rhein bis Schaffhausen).
Die Häfen sind wichtige Standorte für die Industrie und den Güterumschlag.
Im länderbezogenen Vergleich der Binnenhäfen stehen die Binnenhäfen in Baden-Württemberg beim Güterumschlag bundesweit auf Platz 2.
Vertiefende Informationen
- Weitere Informationen zu den Häfen finden Sie über die Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen Häfen im Land Baden-Württemberg.
- Tipp: Das Ministerium für Verkehr informiert auf seinen Internetseiten ausführlich
- unter dem Bereich "Fähren und Bodenseeschifffahrt" über die Verkehrsmittel, einschließlich der rechtlichen Grundlagen auf den Landeswasserstraßen und
- unter dem Bereich "Wasserstraßen und Häfen" über die Verkehrsträger.
- Die Bodensee-Schiffsbetriebe bieten Ihnen einen Überblick über den Schiffs- und Fährverkehr auf dem Bodensee und informieren Sie über Veranstaltungen am und auf dem Bodensee.
- Informationen zur Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen, beispielsweise zu Befähigungsnachweisen und zu den geltenden Verkehrsvorschriften finden Sie auf den Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 10.10.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg