Corona - Update 07.03.2021

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.

Der Bund und die Länder haben sich bei ihrem Treffen am 3. März auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt. Diese sehen zum 8. März Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Fällt in einem Landkreis oder Stadtkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil (also mindestens fünf Tage in Folge) unter 50, treten hier weitere Lockerungen in Kraft. In Landkreisen und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten automatisch mit der sogenannten „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft. Mit „Landkreisen“ sind immer „Land- und Stadtkreise“ gemeint.

Die Änderungen zum 8. März 2021 finden Sie unter nachfolgendem Link:
Änderungen zum 8. März 2021

Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick:

Die Corona-Regeln auf einen Blick (gültig ab 8. März 2021) (PDF) (2 MiB)
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 8. März 2021) (PDF)u

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung, zur Maskenpflicht und zur Corona-Verordnung insgesamt finden Sie hier:
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

(Erstellt am 07. März 2021)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030