Erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach gilt bis einschließlich 31.01.2021

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Lörrach vom 17.12.2020 zur Erweiterung der Maskenpflicht wurde bis 31.01.2021 verlängert!

Die erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach wird aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen erneut bis einschließlich 31. Januar 2021 verlängert.
 
Damit gilt vor allem weiterhin die Maskenpflicht in definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, auf Märkten, in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern, auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen, auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sowie auf Beerdigungen.


Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

(Erstellt am 09. Januar 2021)

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