Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamt

Mitwirkung der Öffentlichkeit noch bis zum 24.04.2023 möglich

Noch bis zum 24. April 2023 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. Hierfür kann die vom Eisenbahn-Bundesamt eingerichtete Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de 
verwendet werden.

Informationen zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn- Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. 
In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen.
Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. 
Auf der Informationsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Interessierte auch für einen Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderen über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

(Erstellt am 19. April 2023)

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