Nutzung der Mülldeponie Lachengraben

Schwörstädter Einwohner können die Mülldeponie Lachengraben nutzen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
nachdem wir wiederholt Beschwerden erhalten haben, dass Schwörstädter Einwohner von Mitarbeitenden der Mülldeponie Lachengraben abgewiesen werden, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
 
Einwohner von Schwörstadt dürfen weiterhin auf der Kreismülldeponie Lachengraben des Landkreises Waldshut Wertstoffe anliefern und den Recyclinghof mitnutzen.

Auch eine Anlieferung von Altholz ist möglich. Dies ist jedoch kostenpflichtig, da Einwohner von Schwörstadt ihre Müllgebühren im Landkreis Lörrach bezahlen und nicht im Landkreis Waldshut. Auch Abfälle zur Deponierung können aus Schwörstadt kostenpflichtig angeliefert werden.
 
Die Mitarbeitenden der Deponie Lachengraben fragen alle Fahrer mit Lörracher Kennzeichen, woher sie kommen. Dies ist erforderlich, um festzustellen, ob es sich um berechtigte Anlieferungen aus Schwörstadt handelt, oder ob Einwohner anderer Städte und Gemeinden des Landkreises Lörrach Stoffe anliefern wollen. Für Einwohner anderer Städten und Gemeinden des Landkreises Lörrach gilt, dass die Entsorgungsanlagen des Landkreises Lörrach zu nutzen sind.

Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 25. April 2025)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030