Halbseitige Sperrung der Ortsdurchfahrt Schwörstadt

Halbseitige Sperrung der B 34 vom 10. März 2025 bis voraussichtlich zum 14. März 2025.

Die B 34, Ortsdurchfahrt Schwörstadt, wird auf Höhe von Hauptstraße 85, ab dem 10. März 2025 bis voraussichtlich dem 14. März 2025 halbseitig gesperrt. Grund hierfür ist ein Wasserrohrbruch.

Der Verkehr wird durch eine Ampel geregelt. Für Fußgänger wird eine Fußgängerampel installiert.

Für die Verkehrsbehinderungen im Zusammenhang der Baumaßnahme bittet die Verwaltung um Verständnis.

(Erstellt am 05. März 2025)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
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