TransnetBW Bekanntmachung Hauptuntersuchung Schwörstadt

Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt Rippolingen-Istein des Übertra-gungsnetzbetreibers TransnetBW



Als Übertragungsnetzbetreiberin ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres Energieversorgungsnetz zu betreiben. Diesem Auftrag kommt TransnetBW mit dem Er-satzneubau Rippolingen – Istein nach.




Ab voraussichtlich der KW 36/2023 wird die von TransnetBW beauftragte Firma „Buchholz und Partner GmbH“ an einzel-nen geplanten Maststandorten des Ersatzneubaus Bohrungen durchführen. Diese Baugrunduntersuchungen sind für die wei-tere Planung unbedingt notwendig und geben Aufschluss über die Bodenverhältnisse und die Tragfähigkeit des Bodens. Die Bohrungen dauern in der Regel je nach Bohrungsart wenige Stunden bzw. 1 bis 2 Tage pro Standort und sind voraussichtlich in der KW 13/2024 abgeschlossen. 
Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich die Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu begehen bzw. zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Flächen vo-rübergehend zu nutzen, z.B. um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren.



Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zum Bohrpunkt über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen erfolgt. Das Raupen-Bohrgerät wird mit einem Transportfahrzeug über vorhandene Straßen so nah wie mög-lich bis zum Bohrpunkt transportiert; abseits der Wege wird mit der Raupe gefahren.  Durch den Kettenantrieb kann eine Bodenverdichtung minimiert werden. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, werden diese im Nachgang reguliert.



Die Bohrung selbst findet je nach Bohrungsart in einer Bohrtiefe von 8 – 30 Metern statt. Das entstandene Bohrloch hat ei-nen Durchmesser von max. 200 Millimetern und wird nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohrgut bzw. Quellton (Tonpellets“) verfüllt. 
Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 



Betroffen sind folgende Flurstücke:
Schwörstadt Bohrpunkt: 883, 902, 903, 1209, 1210, 1212, 1245, 1246, 1520, 1521, 1803, 2028, 2835, 2863, 2864, 2866, 2875, 2968, 2977, 2979, 2997, 2998, 3039, 3040, 3115, 3116, 3132, 3133, 3133/1, 4263, 4265, 4420, 4422, 4427, 4434, 4436, 5001/1, 5002/8
Schwörstadt Zuwegung: 45, 900, 901, 904, 905, 906, 907, 907/1, 1248, 1249, 1250, 1251, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1269, 1803/2, 2841, 2859, 2906, 2980, 2987, 2988, 2988/1, 2995, 2996, 3039/1, 3114, 4123, 4220, 4221, 4268, 4269, 4271, 4274, 4325, 4335, 4336, 4337, 4338, 4339, 4340, 4341, 4344, 4406, 4419, 5001/4, 5002/12, 5002/13




Kontakt:  
Herr Steffen Meskes, Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH
steffen.meskes@cteam.de 
02241 – 975 77 67 

(Erstellt am 21. August 2023)

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030