Kontrolle und Pflege des Waldbestands an öffentlichen Wegen
Sperrung des Hornberg- und des Geisletsrütteweg in Dossenbach
Infolge der starken Sturmböen in der letzten Woche und aufgrund der allgemeinen Häufung von Herbststürmen weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass Waldeigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Wegen liegen, verpflichtet sind, für die Sicherheit an öffentlichen Wegen zu sorgen. Das bedeutet, dass die Waldbestände regelmäßig und anlassbezogen nach Extremwetterereignissen durch die Eigentümer auf Schäden zu kontrollieren ist. Schadhafte bzw. umgestürzte Bäume und Äste, die öffentliche Wege beeinträchtigen, sind zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass der Hornbergweg und der Geisletsrütteweg in Dossenbach wegen umgestürzten und abgebrochenen Bäumen gesperrt sind. Außerdem gefährden herabhängende Äste und abgestorbene Fichten die Sicherheit der Waldbesucher.
Die Verwaltung bittet um Beachtung.





