Lebenslagen

Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege

Für den Naturschutz in Baden-Württemberg ist die Naturschutzverwaltung zuständig.
Sie beurteilt zum Beispiel, ob Bauprojekte auf bestimmten Flächen Folgen für den Tier- und Pflanzenbestand haben.
Zu den weiteren Aufgaben der Naturschutzverwaltung gehört es, Schutzgebiete auszuweisen, zu betreuen und zu pflegen.
Bevor ein Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, muss der Tier- und Pflanzenbestand untersucht werden. Dabei wird auch beurteilt, ob es sich um seltene oder gefährdete Arten handelt, die besonderen Schutzbedarf haben.

Außerdem informiert die Naturschutzverwaltung über Naturschutzthemen.
Wenn Sie mit einer Schul- oder Erwachsenengruppe ein bestimmtes Thema vertiefen möchten, können Sie eine Veranstaltung mit dem Ökomobil planen.
Die Expertinnen und Experten aus den Regierungspräsidien kommen zu Ihnen und informieren Sie vor Ort über Tiere, Pflanzen und die Natur.
In sechs Regionen Baden-Württembergs gibt es Naturschutzzentren Naturschutzzentren: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, zudem gibt es das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, das Biosphärenzentrum Schwarzwald ist in Vorbereitung, sowie das Nationalparkzentrum Schwarzwald.
Überall dort können Sie sich direkt über den jeweiligen Naturraum informieren.
Für Gruppen, Schulklassen und alle Interessierten gibt es umfassende Programme, viele Informationen, zahlreiche spannende Veranstaltungen und eindrückliche Naturerlebnisse.

Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 schützen die Staaten der Europäischen Union über Grenzen hinweg gefährdete Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten.
Die Naturschutzverwaltung erstellt für alle Natura 2000-Gebiete Pläne, in denen festgelegt wird, wie diese Gebiete langfristig erhalten werden können.

Ein weiteres Ziel des Naturschutzes ist es, durch jahrhundertelange, vor allem land- und forstwirtschaftliche, Nutzung entstandene Kulturlandschaften mit ihren typischen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherung und die Entwicklung einer Landbewirtschaftung, die Naturschutzbelange berücksichtigt.
Durch diese Landschaftspflege soll der Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten gewährleistet werden.

Tipp: Informationen zu Naturdenkmalen, Landschafts-, Wald- und Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis.
Diese Gebiete und die Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 können Sie auch im Daten- und Kartendienst der LUBW Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO) aufrufen.

Der Fachdokumentendienst (FADO) - Natur und Landschaft - erschließt eine Vielzahl an Texten und Arbeitshilfen zu Naturschutzthemen und ermöglicht eine effektive Informationsbeschaffung als Grundlage für ein koordiniertes, fundiertes und einheitliches Verwaltungshandeln im Naturschutz.

Tipp: Was in Baden-Württemberg für den Naturschutz getan wird und welche Maßnahmen für die kommenden Jahre geplant sind, können Sie in der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg und im Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt nachlesen.

Biologische Vielfalt und Artenschutz

Jede Landschaftsform auf der Erde bringt spezielle Pflanzen- und Tierarten hervor. Diese haben sich über lange Zeit an ihren Lebensraum angepasst. Der Bau von Straßen und Wohngebieten hat viele dieser Lebensräume zerstört.
Die empfindlichen Ökosysteme leiden nicht nur an der Bebauung, sondern auch an der großen Menge an Schadstoffen, die durch Industrieanlagen oder intensive Landwirtschaft in die Umwelt emittiert, also ausgebracht werden. Zudem wird der Klimawandel zu einer Veränderung der Lebensräume und damit der an sie angepassten heimischen Arten führen.

In Baden-Württemberg kommen schätzungsweise 50.000 wildlebende Tier- und Pflanzenarten vor.
In den letzten 50 Jahren hat die Zahl der ursprünglich vorkommenden Arten bei vielen Artengruppen abgenommen.
Die Roten Listen dokumentieren die Veränderungen im Artenbestand und bei der Gefährdung der Arten. Danach sind aktuell knapp 40 % der in Roten Listen dokumentierten Fauna und Flora im Land als gefährdet eingestuft.

Als reaktionsschnelles Instrumentarium dient das Arten- und Biotopschutzprogramm. Dabei handelt es sich praktisch um ein Feuerwehrprogramm, das vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Bestand stabilisieren und fördern soll. Dazu gehören auch Arten, für die das Land Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung hat, wie zum Beispiel das Bodenseevergissmeinnicht oder die Schwarze Mörtelbiene, deren Bestände in allen anderen Bundesländern erloschen sind.

Ein weiteres wichtiges Instrumentarium ist der landesweite Biotopverbund. Er unterstützt und fördert zum einen die Erhaltung der wertvollen biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg.
Zum anderen ermöglicht er aber auch Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse von Tieren und Pflanzen als Reaktion auf den Klimawandel.

Über national und international geschützte Arten können Sie sich in der Artenschutzdatenbank "WISIA-online" informieren. Für die dort aufgeführten Arten gelten ganz besondere Schutzbestimmungen (sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres in Besitz genommen werden).

Nationalpark Schwarzwald

Am 1. Januar 2014 wurde Baden-Württembergs erster Nationalpark auf rund 10.000 Hektar zwischen Baden-Baden und Freudenstadt gegründet.
Nationalparks verfolgen das Ziel, ungestörte Abläufe der Naturvorgänge zu garantieren.
So können sich hier die Urwälder von morgen entwickeln: Der Wald darf wieder „eine Spur wilder“ werden. Es gilt das Motto: „Natur Natur sein lassen“.
Bäume, die in Wirtschaftswäldern meist nur ein Drittel ihres natürlichen Alters erreichen, dürfen hier mehrere hundert Jahre alt werden, bis sie Licht und Platz machen für die nachfolgende Generation.
Wenn es der Schutzzweck erlaubt, dienen Nationalparks außerdem auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung.
Die Landesregierung will mit der Ausweisung des Großschutzgebietes den Schwarzwald in seiner Einzigartigkeit und Naturnähe gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erhalten und weiterentwickeln. Ein Nationalpark leistet dazu einen wichtigen Beitrag und ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Region.

Biosphärengebiete

Wie Wirtschaft, Besiedelung, Tourismus und Naturschutz in einer Region zusammenwirken, ohne die Natur und Umwelt zu stark zu belasten, können Sie in sogenannten Biosphärenreservaten oder Biosphärengebieten erleben: Eine gesamte Region richtet sich auf die Prinzipien nachhaltiger Entwicklung aus - ökologisch, ökonomisch und sozial. In Baden-Württemberg gibt es zwei Biosphärengebiete:

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit Juni 2009 auch von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt.
Das Biosphärengebiet Schwarzwald hat seit Oktober 2017 ebenfalls diese internationale Anerkennung.

Als nachhaltige touristische Destinationen bilden sie einen Schwerpunkt für Baden-Württemberg.
In den beiden Großschutzgebieten konnten inzwischen viele innovative und nachhaltige Projekte auf den Weg gebracht werden.

Mit dem Ziel, auf großer Fläche eine weitere großräumige Kulturlandschaft zu bewahren und als nachhaltige und innovative Modellregion auszubauen, strebt das Land die Initiierung eines dritten Biosphärengebiets an.
In Oberschwaben unterstützt das Land daher aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren den Prozess der Region zur möglichen Ausweisung eines weiteren Biosphärengebietes.
Ziel ist es, das Klima und die biologische Vielfalt zu schützen und nachhaltige, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

11.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030