Lebenslagen

Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Pflegeeltern

Hier können Sie sich informieren über:

  • Pflegeformen
  • Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
  • die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern

Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.

Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.

Vertiefende Informationen

Finanzielle Hilfen, die auch Ihnen als Pflegeeltern zustehen, finden Sie in der Lebenslage "Familie und Kinder".

Kontakt

Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030