Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Weiterführende Informationen und Links
Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:
- Familienportal
 - Bundeszentralstelle für Auslandsadoption einschließlich der jeweiligen Gesetzestexte
 - Liste der Unterzeichnerstaaten des "Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption"
 - Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS):
 - Liste der Auslandsvermittlungsstellen
 - Internationale Adoption - Informationen zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern
 - Portal "Eltern im Netz"
 - Adoptionsvermittlungsstellen
 
Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.
Freigabevermerk
19.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg





