Lebenslagen
Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Weiterführende Informationen und Links
Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:
- Familienportal
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption einschließlich der jeweiligen Gesetzestexte
- Liste der Unterzeichnerstaaten des "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoptionen"
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS):
- Liste der Auslandsvermittlungsstellen
- Broschüre "Auslandsadoptionen"
- Portal "Eltern im Netz"
- Adoptionsvermittlungsstellen
Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.
Freigabevermerk
20.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg