Zur Erklärung der Barriere-Freiheit

Alle Menschen sollen sich über Schwörstadt informieren können.

Alle Menschen sollen Schwörstadt gut erreichen können.

Alle Menschen sollen die Internet-Seite von Schwörstadt gut benutzen können.

Gehör-lose Menschen sollen sie benutzen können.

Und blinde Menschen sollen sie benutzen können.

Deshalb soll die Internet-Seite barriere-frei sein. 

Regeln im Gesetz:

Schwörstadt ist eine Gemeinde. Gemeinden sind öffentliche Stellen.

Alle öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf der Intenet-Seite haben.

Das legen die EU-​Richtlinie 2016/2102 und die deutsche Verordnung BITV 2.0 fest.

Im Gesetz steht, dass die Gemeinde bestehende Barrieren abbauen muss.

Es gibt aber Regeln für Ausnahmen.

Diese Regeln stehen auch im Gesetz.

Was steht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit?

  • Wie barriere-frei die Internet-Seite ist.
  • Welche Barrieren noch bestehen.
  • Welche Ausnahmen es von der Barriere-Freiheit gibt.
  • Wo man sich melden kann, wenn man Fragen zur Barriere-Freiheit hat.
  • Wo man Probleme mit der Barriere-Freiheit melden kann.

Wichtig ist:

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit muss ein Erstellungs-Datum stehen.

Das ist das Datum, wann die Erklärung gemacht wurde.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit muss ein Prüf-Datum stehen.

Das ist das Datum, wann das letzte Mal die Barriere-Freiheit geprüft wurde.

Die Internet-Seite muss jedes Jahr einmal geprüft werden.

Das Prüf-Datum darf also nicht älter als ein Jahr sein.

Barriere-Freiheit ist uns wichtig!

Wir möchten, dass uns alle Menschen einfach erreichen können.

Wir möchten, dass alle Menschen sich bei uns gut informieren können.

Die Internet-Seite von Schwörstadt ist daher fast barriere-frei.

Es sind nicht alle PDFs barriere-frei.

PDFs sind Dateien. Diese kann man runter-laden.

Die Gemeinde arbeitet daran, PDFs barriere-frei zu machen.

Fragen zur Barriere-Freiheit:

  • Haben Sie Fragen zur Barriere-Freiheit?
  • Haben Sie nicht-barriere-freie Inhalte auf der Internet-Seite gefunden?
  • Brauchen Sie Infos von der Internet-Seite und diese sind nicht barriere-frei?
  • Möchten Sie sich darüber beschweren?

Dann können Sie sich bei uns melden:

Unsere Telefon-Nummer lautet 0 77 62 52 20-0.

Unsere E-Mail-Adresse ist info@schwoerstadt.de

Unsere Adresse ist:

Gemeinde Schwörstadt
Haupt-Straße 107
79739 Schwörstadt

Was passiert mit Ihrer Meldung?

Die Gemeinde Schwörstadt hat 4 Wochen lang Zeit, Ihnen eine Antwort zu schicken.

Wenn es länger dauert oder die Antwort nicht hilft, können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle beschweren.

Schlichtungs-Stelle

Die Adresse der Schlichtungs-Stelle lautet:

Landeszentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Die Telefon-Nummer lautet 07 11 12 33 93 75

Die E-Mail-Adresse ist schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de.

Die Internet-Seite lautet https://barrierefreiheit-bw.de.

Was macht die Schlichtungs-Stelle?

Die Schlichtungs-Stelle prüft die Beschwerde.

Die Schlichtungs-Stelle meldet sich dann bei der Gemeinde Schwörstadt.

Die Schlichtungs-Stelle setzt der Gemeinde Schwörstadt eine Frist.

Zum Ende der Frist müssen die Barrieren entfernt werden.

Gut zu wissen:

Die Beschwerde kostet Sie nichts.

Sie müssen sich aber zuerst bei der Gemeinde Schwörstadt beschweren.

Erst danach kann die Schlichtungs-Stelle aktiv werden.

Weitere Infos zur Barriere-Freiheit:

Dieser Text ist eine kurze Info.

Der Text beschreibt die Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache:

Erklärung zur Barriere-Freiheit